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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.01.2022
- 20 UF 875/21 -
Keine Übertragung der Impfentscheidung auf Elternteil im Eilverfahren bei vorherigem Aufklärungsbedarf des 14-jährigen Kindes
Ohne Durchführung des ärztlichen Aufklärungsgesprächs lehnt Kind Impfung ab
Ein Eilantrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis für eine Corona-Schutzimpfung auf ein Elternteil hat jedenfalls dann keinen Erfolg, wenn ein 14-jähriges Kind eine Impfung ablehnt, solange es nicht ein ärztliches Aufklärungsgespräch hatte. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Kindesvater im Jahr 2021 beim Amtsgericht Leipzig im Wege des Eilverfahrens ihm allein die Entscheidung über die Corona-Schutzimpfung für das
Keine Eilbedürftigkeit bei Ablehnung der Impfung durch Kind
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Kindes. Zwar spreche einiges dafür, die Entscheidungsbefugnis über eine Corona-Schutzimpfung für ein
Zweifel des Kindes müssen ernstgenommen werden
Es sei hier zu beachten, so das Oberlandesgericht, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2022
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 03.12.2021
[Aktenzeichen: 333 F 3637/21]
- Corona-Schutzimpfung: Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil bei impfbereitem 16jährigen Kind
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2021
[Aktenzeichen: 6 UF 120/21]) - Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Schutzimpfung auf Elternteil erfordert regelmäßig kein Sachverständigengutachten zur Impffähigkeit des Kindes
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.03.2021
[Aktenzeichen: 6 UF 3/21]) - Keine Übertragung der Impfentscheidung auf Elternteil bei fehlender Empfehlung der STIKO als Regelimpfung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.07.2023
[Aktenzeichen: 6 UF 53/23])
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Dokument-Nr. 31465
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