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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.05.2022
- VG 1 L 172/22 -
VG Berlin: Kleine Versammlung darf ukrainische Flaggen zeigen
Auf einer kleinen Versammlung dürfen Fahnen und Flaggen mit ukrainischem Bezug gezeigt und ukrainische Marsch- bzw. Militärlieder gespielt werden. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.
Der in Baden-Württemberg lebende Antragsteller hat für den 9. Mai 2022 von 21:30 bis 22 Uhr eine
Eilantrag stattgegeben - nicht rechtsmissbräuchlich
Die 1. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Der Eilantrag sei nicht rechtsmissbräuchlich. Das Interesse des Antragstellers überwiege, beschränkt auf die von ihm geplante
Keine Anhaltspunkte für Gefahren
Die Allgemeinverfügung beziehe sich in ihrer Begründung insoweit auf Erkenntnisse von Versammlungen mit pro-russischem Bezug. Ein solcher sei bei der geplanten
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31747
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