Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.04.2020
- XII ZB 112/19 -
BGH: Sorgerechtsvollmacht kann Übertragung des Sorgerechts ganz oder teilweise entbehrlich machen
Bevollmächtigung des anderen Elternteils als milderes Mittel
Die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht kann die Übertragung des Sorgerechts ganz oder teilweise entbehrlich machen. Die Bevollmächtigung des anderen Elternteils stellt ein milderes Mittel als der Sorgerechtsentzug dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines im Jahr 2017 von der Kindesmutter eingeleiteten Sorgerechtsverfahrens beim Amtsgericht Bad Homburg erteilte der Kindesvater der Kindesmutter eine vom Gericht protokollierte umfängliche Vollmacht. Die Beteiligten waren Eltern eines fünfjährigen Sohns. Nachfolgend beantragte die Kindesmutter erneut die
Amtsgericht gab Antrag statt, Oberlandesgericht wies ihn zurück
Während das Amtsgericht Bad Homburg dem Antrag stattgab, wies ihn das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit Blick auf die erteilte
Bundesgerichtshof hält Übertragung der Alleinsorge bei erteilter Vollmacht für überflüssig
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die
Ausreichende Handlungsfähigkeit des bevollmächtigten Elternteils
Infolge der Vollmacht sei der Elternteil auch ohne Abstimmung mit dem anderen Elternteil ausreichend handlungsfähig und trage die Hauptverantwortung für das Kind, so der Bundesgerichtshof. Der andere Elternteil sei aber weiter befugt, in Angelegenheiten des tatsächlichen Betreuung allein für das Kind zu entscheiden, solange sich das Kind bei ihm aufhält. Zudem verbleiben Auskunftsrechte und Kontrollbefugnisse.
Möglichkeit des Widerrufs der Vollmacht
Der Vollmachtgeber habe die Möglichkeit, so der Bundesgerichtshof, die Vollmacht bzw. Ermächtigung etwa im Fall der nicht kindeswohlentsprechenden Wahrnehmung durch den bevollmächtigten Elternteil zu widerrufen. Auf den Widerruf der Vollmacht könne nicht verzichtet werden. Wird der Widerruf erklärt, komme wieder eine Sorgerechtsübertragung in Betracht.
Keine Anordnung der Vollmachtserteilung durch Gericht
Die Vollmachtserteilung könne nach Ansicht des Bundesgerichtshofs durch das Familiengericht weder ausgesprochen noch angeordnet werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bad Homburg, Beschluss vom 07.12.2017
[Aktenzeichen: 91 F 892/17] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.02.2019
[Aktenzeichen: 8 UF 61/18]
Jahrgang: 2020, Seite: 761 DNotZ 2020, 761 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2020, Seite: 1171 FamRZ 2020, 1171 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2020, Seite: 799 MDR 2020, 799 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2020, Seite: 2182 NJW 2020, 2182
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33441
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33441
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.