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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2023
- 6 U 210/22 -
Kaufvertraglicher Begriff „Wohnung“ beinhaltet keine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit
Rückabwicklung des Kaufvertrages mit wirksamen Haftungsausschluss wegen einer fehlenden Baugenehmigung
Allein die Bezeichnung des Kaufgegenstands als „Wohnung“ beinhaltet nicht die Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers für die baurechtliche Unbedenklichkeit des Kaufgegenstands. Vereinbaren die Parteien einen Haftungsausschluss, kann damit nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer fehlenden Baugenehmigung begehrt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies die Berufung der Käuferin gegen ein ihre Ansprüche zurückweisendes Urteil des Landgerichts zurück.
Die Klägerin kaufte von der Beklagten für 330.000,00 € eine
Vermieter nicht arglistig - Haftungsausschluss wirksam
Die Klägerin könne den Kaufpreis unabhängig vom Sachmangel der fehlenden
Verwendung des Begriffs „Wohnung“ im Kaufvertrag beinhaltet keine Beschaffenheitsgarantie
Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.2022
[Aktenzeichen: 2-13 O 150/22]
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Dokument-Nr. 33452
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