wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.2022
1 M 495/21 OVG -

Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist in dörflich geprägten Randlangen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen hinzunehmen

Unterbindung jeglichen Hundegebells stellt unverhältnismäßige Maßnahme dar

Das gelegentliche, vereinzelte und kurzzeitige Hundegebell ist jedenfalls in dörflich geprägten Randlagen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertragen hinzunehmen. Das Unterbinden jeglichen Gebells stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer dörflich geprägten Randlage in Mecklenburg-Vorpommern hielt sich eine Grundstückseigentümerin drei Herdenschutzhunde. Da es aus der Nachbarschaft zu verschiedenen Beschwerden wegen des Hundegebells kam, ordnete die zuständige Behörde im Februar 2021 mit sofortiger Wirkung an, dass in den Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 Uhr und 16 Uhr das Hundegebell vollständig zu unterbinden ist. Die Grundstückseigentümerin beantragte daraufhin Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies den Antrag zurück, wogegen sich die Beschwerde der Grundstückseigentümerin richtete.

Unverhältnismäßigkeit der vollständigen Unterbindung jeglichen Hundegebells

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied zu Gunsten der Grundstückseigentümerin. Die von der Behörde verfügte Unterbindung jeglichen Hundegebells sei unverhältnismäßig. Denn ein gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Hundebellen, wie das vorübergehende Anschlagen mit baldigem Wiederruhigstellen eines Wachhundes, sei auch in nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertragen für die Nachbarschaft zumutbar. Dies dürfe jedenfalls in dörflich geprägten Randlangen gelten, die durch lockere Bebauung auf relativ großen Grundstücken gekennzeichnet und wo Wachhunde nicht unüblich sind. Dort sei das Halten von Hunden im Freien als sozialadäquat anzusehen und nicht erheblich belästigendes Hundegebell deshalb grundsätzlich als Teil der ortsüblichen Geräuschkulisse zu bewerten.

Zulässig ist nur gelegentliches und kurzzeitiges Bellen

Das Oberverwaltungsgericht verwies aber darauf, dass es Aufgabe der Grundstückseigentümerin sei sicherzustellen, dass die Hunde in den Ruhezeiten nicht mehr als gelegentlich und kurzzeitig bellen. Sollte dies aufgrund der natürlichen Verhaltensweisen der Herdenschutzhunde nicht möglich sein, müsse sie andere wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen. Insoweit komme in Betracht, die Hunde zu den Ruhezeiten ins Haus zu holen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 24.06.2021
    [Aktenzeichen: 7 B 802/21 SN]
Aktuelle Urteile aus dem Hunderecht | Nachbarrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 1635
NJW 2022, 1635

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34512 Dokument-Nr. 34512

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34512

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?