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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.04.2008
- 2 BvR 525/08 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer
Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1a StVO
Die Regelung, die das Telefonieren mit einem Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verbietet, ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es nahm die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen das Handyverbot am Steuer nicht zur Entscheidung an.
Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, wurde ein
Oberlandesgericht hatte keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm
Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die Beschwerdeführerin immer wieder über das Verbot hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das 6-fache auch als schuldangemessen.
Karlsruher Richter nehmen die Verfassungsbeschwerde nicht an
Das Bundesverfassungsgericht hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 54/08 des BVerfG vom 09.05.2008
- Handy darf bei abgeschaltetem Motor vor roter Ampel benutzt werden
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.09.2007
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 190/07]) - Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27.11.2006
[Aktenzeichen: 3 Ss 219/05]) - Handy im Auto: Halten und Umlagern ist erlaubt
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: IV-2 Ss OWi 134/06-70/06 III; IV Ss OWi 134/06]) - Telefonieren bei roter Ampel und ausgestelltem Motor ist erlaubt
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 29.09.2006
[Aktenzeichen: 3 Ss OWi 1050/06]) - Beim Autofahren ist auch der Blick auf das Handydisplay verboten
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.07.2006
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06]) - Auch Diktierfunktion vom Handy ist während der Autofahrt verboten
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 16.05.2006
[Aktenzeichen: 1 Ss 82/06])
Jahrgang: 2008, Seite: 387 DAR 2008, 387 | Zeitschrift: Verwaltungsarchiv (VA)
Jahrgang: 2008, Seite: 119 VA 2008, 119 | Arbeitszeitschrift für das gesamte Straßenverkehrsrecht (VRR)
Jahrgang: 2008, Seite: 233 VRR 2008, 233
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Dokument-Nr. 6031
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