Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Hinweisverfügung vom 27.03.2019
- 3 U 3/19 -
Änderungsklauseln unwirksam: Bausparkasse darf während der Ansparphase keine Kontoführungsgebühren verlangen
Bausparkasse muss aufgrund der unzulässigen Klausel eingezogene Kontogebühren an Bestandskunden erstatten
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, mit der eine Bausparkasse durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei bestehenden Bausparverträgen von ihren Kunden Kontogebühren während der Ansparphase verlangt, unwirksam ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Verbraucherschutzverband rügt unangemessene Benachteiligung von Bestandskunden
Ein Verbraucherschutzverband wandte sich vor dem Landgericht Hannover gegen das Vorgehen der
Klauseln erweisen sich im Rahmen der Inhaltskontrolle als unwirksam
Im Berufungsverfahren führte das Oberlandesgericht Celle aus, dass die Berufung der
Bereits eingezogene Kontogebühren sind an Bestandskunden zu erstatten
Deshalb dürfe die
Verweis auf BGH-Entscheidung
Dass Bausparkassen während der Darlehensphase von ihren Kunden keine Kontogebühr verlangen dürfen, hat der Bundesgerichtshof bereits in einer Entscheidung vom 09. Mai 2017 festgestellt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online (pm/kg)
- Pauschale "Kontogebühr" für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2015
[Aktenzeichen: 17 U 5/14]) - Formularklausel zur Zahlungspflicht einer "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens unwirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2017
[Aktenzeichen: XI ZR 308/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27401
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung27401
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.