Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 05.04.2011
- 3 K 1304/09.KS -
VG Kassel: Schülerin hat bei nicht von der Hand zu weisendem Täuschungsversuch keinen Anspruch auf bessere Noten im Realschul-Abschlusszeugnis
Klausurergebnisse stimmen auffällig mit Lösungshinweisen für Korrektoren überein
Eine Schülerin kann nicht verlangen in ihrem Realschul-Abschlusszeugnis bessere Noten attestiert zu bekommen, wenn angesichts auffälliger Übereinstimmungen zwischen den Prüfungsarbeiten und den Lösungshinweisen eine Täuschung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte eine
Vater der Schülerin zuvor wegen Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Geheimhaltungspflicht angeklagt
Gegen den Vater der
Klagende Schülerin verlangt Note "sehr gut" in Abschlusszeugnis
Mit ihrer Klage gegen das Land Hessen wollte die
Schülerin muss angesichts auffälliger Übereinstimmungen Kenntnis über Lösungsmuster der Klausuren besessen haben
Das Verwaltungsgericht Kassel folgte jedoch der Auffassung des Schulamtes. In seiner Entscheidung führt es aus, angesichts der in den Klausuren in den Fächern "Englisch", "Deutsch" und "Mathematik" festzustellenden markanten Übereinstimmungen mit den Lösungshinweisen für die Korrektoren müsse die
Gericht bejaht Täuschungshandlung der Schülerin
Die Tatsache, dass der Vater der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11439
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11439
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.