Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.05.2011
- 6 U 6/10 -
Steuerberater darf slowakische Titel „doktor filozofie“ auf Briefbogen nicht als „Dr.“-Titel führen
Verhalten des Steuerberaters ist als Wettbewerbsverstoß zu werten
Ein Steuerberater, der in der Slowakei den akademischen Grad „doktor filozofie“ erworben hat, darf nicht neben seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater“ den slowakischen Titel „doktor filozofie“ in der abgekürzten Form „Dr.“ führen. Der slowakische Titel „doktor filozofie“ darf vielmehr nur in der Originalform oder in der Originalabkürzung „PhDr.“ angegeben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.
Der beklagte
Slowakischer Titel „doktor filozofie“ darf nur in Originalform oder mit Originalabkürzung „PhDr.“ geführt werden
In der Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Hinweis auf nicht amtlich verliehene Qualifikationen als Zusatz zur Berufsbezeichnung "Steuerberater" unzulässig
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.02.2010
[Aktenzeichen: VII R 24/09]) - "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)" kann mangels amtlicher Verleihung nicht als weitere Berufsbezeichnung oder als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2008
[Aktenzeichen: 2 K 1569/08]) - Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz "zertifizierter Finanzplaner (FH)" führen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2009
[Aktenzeichen: StO 1/08 ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12091
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12091
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.