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Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 22.08.2012
- 4 BV 29/12 -
Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig
BIGD fehlt es insbesondere an Tarifmächtigkeit
Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 1. Januar 2010 nicht tariffähig war.
Die
BAG erklärt bereits CGZP für nicht tariffähig
Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 14. Dezember 2010 und zuletzt mit Beschluss vom 22. Mai 2012 entschieden, dass die
Arbeitsgericht verneint Tarifmächtigkeit
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarifmächtigkeit.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2012
Quelle: Arbeitsgericht Duisburg/ra-online
- CGZP zu keinem Zeitpunkt tariffähig
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.05.2012
[Aktenzeichen: 1 ABN 27/12]) - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig
(Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30.05.2011
[Aktenzeichen: 29 BV 13947/10]) - ArbG Lübeck: Verweisklausel auf mehrgliedrigen Tarifvertrag in Leiharbeitsverträgen intransparent und unwirksam
(Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 15.03.2011
[Aktenzeichen: 3 Ca 3147/10])
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Dokument-Nr. 14050
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