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Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 22.08.2012
4 BV 29/12 -

Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

BIGD fehlt es insbesondere an Tarifmächtigkeit

Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 1. Januar 2010 nicht tariffähig war.

Die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) mit Sitz in Duisburg hatte im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen.

BAG erklärt bereits CGZP für nicht tariffähig

Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 14. Dezember 2010 und zuletzt mit Beschluss vom 22. Mai 2012 entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist.

Arbeitsgericht verneint Tarifmächtigkeit

Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarifmächtigkeit.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2012
Quelle: Arbeitsgericht Duisburg/ra-online

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