Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Erfurt, Urteil vom 09.07.1999
- 223 C 1095/98 -
Einbau von Katzenklappen in den Zimmertüren berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
Vermieter scheitert mit Räumungs- und Herausgabeklage
Der Einbau von Katzenklappen in den Zimmertüren einer Mietwohnung, stellt eine nur unerhebliche und einmalige Pflichtverletzung dar. Der Vermieter ist daher nicht dazu berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und den Mieter auf Räumung und Herausgabe zu verklagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall bauten die
Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand nicht
Das Amtsgericht Erfurt entschied gegen den
Fortsetzung des Mietverhältnisses war zumutbar
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2013
Quelle: Amtsgericht Erfurt, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 629 WuM 2000, 629
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15328
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15328
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.