Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 06.02.2014
- 3 K 1345/13.TR -
Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen schwerer Verstöße gegen die Dienstpflichten rechtmäßig
Besitz kinderpornografischer Dateien und Verstoß gegen das Waffengesetz lassen keinen Zweifel an Richtigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Körperverletzungen im häuslichen Bereich sowie Missachtung polizeilicher Verfügungen und Gewaltschutzanordnungen rechtmäßig ist.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Einem inzwischen infolge einer Alkoholerkrankung unter Betreuung stehenden Ruhestandsbeamten wurden der Besitz kinderpornografischer Dateien, ein Verstoß gegen das
Ruhestandsbeamte hat Kernpflichten eines Polizeibeamten schwerwiegend verletzt
Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier sahen in dem einheitlich zu würdigenden Verhalten ein schweres Dienstvergehen. Der Ruhestandsbeamte habe die Kernpflichten eines Polizeibeamten schwerwiegend verletzt. Zwar sei nach der jüngeren Rechtsprechung bei Beamten nicht schon allein wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften regelmäßig auf die Höchstmaßnahme zu erkennen. Etwas anderes gelte jedoch grundsätzlich für Polizeibeamte, bei denen ein besonders enger Bezug eines derartigen Verhaltens zu den Dienstpflichten bestehe. Da der Beklagte sich zudem geweigert habe, dienstlichen Weisungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit Folge zu leisten, weshalb er letztlich in den vorzeitigen
Verhalten unter erheblichem Alkoholeinfluss zeigen deutlich Abwendung von Dienstherr und Dienstpflichten
Die weiteren Verfehlungen, die teilweise im Zustand erheblicher Alkoholisierung begangen worden seien, rundeten das Bild eines Beamten, der sich in seiner aktiven Zeit von seinem Dienstherrn und dem dienstlichen Pflichtenkreis abgewendet habe, ab.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Kinderpornographie: Polizeibeamtem wird Ruhegehalt aberkannt
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 14.08.2012
[Aktenzeichen: 3 K 195/12.TR]) - Aberkennung des Ruhegehalts verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.10.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 1461/06]) - OVG Rheinland-Pfalz: Beamten kann Ruhegehalt wegen Bestechlichkeit aberkannt werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2011
[Aktenzeichen: 11 A 10222/11.OVG])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17854
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17854
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.