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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 25.09.1987
- 11 S 363/86 -
Laubfall eines Nachbarbaums im Herbst für Grundstücksbesitzer zumutbar
Laubbeseitigung stellt übliche Arbeit im Herbst dar
Wird ein Grundstücksbesitzer im Herbst durch den Laubfall eines auf einem Nachbargrundstück befindlichen Baums beeinträchtigt, so ist dies hinzunehmen. Die Beseitigung von auch größeren Laubmengen stellt eine übliche Arbeit im Herbst dar und ist dem Grundstücksbesitzer daher zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging ein Grundstücksbesitzer gerichtlich gegen den erheblichen
Laubbeseitigung im Herbst zumutbar
Das Landgericht Saarbrücken hielt die Beeinträchtigung durch fallendes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2015
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/MDR 1988, 54/rb)
- BGH zum finanziellen Ausgleich für Laub, Tannennadeln und Tannenzapfen aus dem Nachbargarten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2003
[Aktenzeichen: V ZR 102/03]) - Kein Anspruch auf Entschädigung bei Laubfall durch Bäume einer städtischen Grünanlage
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.05.1985
[Aktenzeichen: 13 U 290/84])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1988, Seite: 54 MDR 1988, 54
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Dokument-Nr. 21773
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