wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.3/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2015
S 27 KR 371/15 -

Verspätete Entscheidung der Krankenkasse über Leistungsantrag führt zu Kosten­übernahme­pflicht

Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Leistungsantrag entscheiden

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Barmer GEK verurteilt, einer Versicherten eine ambulante Liposuktion (Fettabsaugung) an den oberen und unteren Extremitäten als Sachleistung zu erbringen, weil die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse deutlich zu spät erfolgte.

Die 29 Jahre alte aus Langenfeld stammende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Ihren im Dezember 2014 bei der Beklagten gestellten Antrag, dem eine befürwortende Stellungnahme zweier Fachärzte beigefügt war, lehnte die Beklage erst etwa fünf Wochen später ab.

Bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse gilt Leistung als genehmigt

Das Sozialgericht Düsseldorf gab der dagegen gerichteten Klage statt und verurteilte die beklagte Krankenkasse, die Kosten für die beantragte ambulante Liposuktion an den unteren und oberen Extremitäten zu übernehmen. Nach § 13 Abs. 3 a Satz 1 SGB V habe die Krankenkasse über einen Leistungsantrag spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang bzw. in den Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt werde, binnen fünf Wochen zu entscheiden. Dies gelte nach Satz 5 dieser Vorschrift nicht, wenn die Krankenkasse dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig mitteile, dass sie diese Frist nicht einhalten könne. Erfolge keine entsprechende Mitteilung, gelte die Leistung nach Ablauf der Frist gem. Satz 6 als genehmigt.

Nach Dreiwochenfrist greift Genehmigungsfiktion

Die Krankenkasse habe keine Mitteilung an die Klägerin gemacht, dass sie die Frist nicht einhalten könne; auch sei keine gutachterliche Stellungnahme eingeholt worden. Nach Ablauf der hier somit geltenden Dreiwochenfrist greife die Genehmigungsfiktion. Dabei kann der Versicherte wählen, ob er die Leistung von der Krankenkasse erhalten (Sachleistungsanspruch) oder die Kostenerstattung für eine selbst organisierte Behandlung beanspruchen möchte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2016
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht | Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fettabsaugung | Frist | Zeitrahmen | Genehmigung | Zustimmung | Kostenübernahme | Krankenkasse | Lipödem | Liposuktion

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22285 Dokument-Nr. 22285

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22285

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?