Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 26.08.2015
- 104 C 85/15 -
Ausfall des Fahrstuhls rechtfertigt für Dachgeschossmieter Mietminderung von 14 %
Kein Recht zur Mietminderung wegen geringer Undichtigkeit der Fenster, handtellergroßem Wasserfleck in Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung
Der Mieter einer Dachgeschosswohnung kann seine Miete um 14 % mindern, wenn der Fahrstuhl nicht in Betrieb ist. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht bei einer nur geringen Undichtigkeit der Fenster, einem handtellergroßen Wasserflecks in der Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer
Ausfall des Fahrstuhls rechtfertigt Mietminderung von 14 %
Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg habe der Ausfall des Fahrstuhls eine
Kein Minderungsrecht aufgrund undichter Fenster
Die
Kein Minderungsrecht wegen handtellergroßem Wasserfleck in Küche
Zudem habe der handtellergroße
Kein Minderungsrecht aufgrund dauerhafter Flurbeleuchtung
Schließlich sei der Mieter nicht aufgrund der 24 Stunden am Tag eingeschalteten Flurbeleuchtung im ersten Obergeschoss zu einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (zt/GE 2016, 594/rb)
- Miete kann bei Nässeschäden aufgrund undichter Fenster gemindert werden
(Landgericht Berlin, Urteil vom 18.03.1982
[Aktenzeichen: 61 S 437/81]) - 20 % Mietminderung bei 16 Tagen Fahrstuhl-Ausfall für Mieter in der 10. Etage
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2007
[Aktenzeichen: 10 C 24/07]) - Kein Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot aufgrund nächtlicher Dauerbeleuchtung des Treppenhauses
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.06.2015
[Aktenzeichen: 5 C 443/14])
Jahrgang: 2016, Seite: 594 GE 2016, 594
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22730
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22730
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.