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Landgericht Berlin, Urteil vom 07.09.2016
- 65 S 315/15 -
Abweichung des vertragsgemäßen Zustands einer Terrasse durch Austausch des Fliesenbodenbelags gegen Holzboden durch Vermieter
Mieter kann bei erheblicher Zustandsveränderung Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen
Wird der Zustand einer Mietwohnung durch eine Maßnahme des Vermieters erheblich verändert, so kann der Mieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Eine solche wesentliche Veränderung liegt vor, wenn der Fliesenbodenbelag der zu einer 1,5 Zimmer-Wohnung gehörenden Terrasse, die ca. 1/3 der Gesamtfläche ausmacht, durch einen Holzboden ersetzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall tauschten die Vermieter einer 1,5 Zimmer-Wohnung den Fliesenbodenbelag der zur Wohnung gehörenden
Anspruch auf Wiederherstellung des Fliesenbodenbelags
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Diesem habe nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf
Erhebliche Zustandsveränderung
Zwar sei ein bestimmter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2017, 14/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 20.08.2015
[Aktenzeichen: 14 C 90/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 14 WuM 2017, 14
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Dokument-Nr. 23779
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