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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2003
29 O 374/03 -

Kosten für Anschaffung und Montage von Feuerlöschern keine umlagefähigen Betriebskosten

Wohnungsmieter müssen Kosten nicht anteilig tragen

Die Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern können nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Umlage der Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern in einer Nebenkostenabrechnung zulässig war.

Keine Umlagefähigkeit der Anschaffungs- und Montagekosten

Das Landgericht Berlin entschied, dass Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern nicht als Betriebskosten umlagefähig seien.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2005, 237/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2005, Seite: 237
GE 2005, 237

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23891 Dokument-Nr. 23891

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