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Landgericht Berlin, Urteil vom 19.03.2007
- 67 S 345/06 -
Absenken von Dielenbrettern bei Belastung begründet Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens in Altbauwohnung
Mieter darf einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten
Der Mieter einer Altbauwohnung hat zwar keinen Anspruch auf einen neuen Dielenfußboden. Er darf aber einen einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten. Sind die Fugen daher so breit, dass sich einzelne Dielenbretter bei Belastung absenken, besteht ein Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigten die Mieter einer Altbauwohnung ihrer Vermieterin mehrere Mängel an. Unter anderem bemängelten sie den Zustand des Dielenfußbodens. So senkten sich die
Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Vermieterin zurück. Den Mietern stehe ein Anspruch auf
Spalten zwischen Dielenbrettern grundsätzlich kein Mangel
Zwar könne ein Mieter nach Ansicht des Landgerichts nicht erwarten, dass ein
Mieter darf einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten
Ein Mangel sei jedoch anzunehmen, so das Landgericht, wenn die Fugen so breit werden, dass ein einwandfreier Verbund der Dielen über Nut und Feder nicht mehr gewährleistet sei. Dies äußere sich darin, dass einzelne
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.08.2006
[Aktenzeichen: 7 C 451/05]
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Dokument-Nr. 24922
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