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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2018
- VIII ZR 26/17 -
Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadenersatzes" nach wegen desselben Mangels zuvor bereits erklärter Minderung nicht möglich
Entscheidung für Fortsetzung des Kaufvertrags mit späterem Wunsch nach Rückabwicklung des Vertrags unvereinbar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels nicht (auch) noch im Wege des sogenannten "großen Schadensersatzes" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, schloss einen Leasingvertrag über ein von der Beklagten hergestelltes und zum Verkauf angebotenes Neufahrzeug der Marke Mercedes-Benz. Nachdem die Leasinggesellschaft das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 99.900 Euro von der Beklagten erworben hatte, wurde es im März 2014 an die Klägerin übergeben.
Fahrzeug mehrfach wegen Mängeln zur Reparatur
Im Zeitraum Oktober 2014 und Februar 2015 brachte die Klägerin das Fahrzeug wegen verschiedener
Klägerin verlangt Rückabwicklung des Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes"
Die Klägerin war der Auffassung, dass sämtliche aufgetretenen
Klage in den Vorinstanzen erfolgreich
In den Vorinstanzen war die Klage ganz überwiegend erfolgreich. Dabei sind sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Klägerin wegen der von ihr bemängelten Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs trotz der insoweit zuvor bereits erklärten
BGH verneint Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages
Der Bundesgerichtshof entschied, dass es einem Käufer verwehrt ist, im Anschluss an eine von ihm gegenüber dem Verkäufer bereits wirksam erklärte
Kunde ist an zuvor erklärte Minderung gebunden
Nach § 437 Nr. 2, § 441 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache statt zurückzutreten den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Damit soll dem möglichen Käuferinteresse Rechnung getragen werden, die mangelhafte Sache zu behalten und (statt den
Nach bindend gewordener Minderung des Kaufpreises kann wegen desselben Mangels keine Rückabwicklung des Vertrags verlangt werden
Nach der Konzeption des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts war die Klägerin aber ebenfalls daran gehindert, besagten großen
Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag "verbraucht"
Denn mit der wirksamen Ausübung der
Wunsch nach Minderung ab Wirksamwerden dieses Gestaltungsrechts für Käufer bindend
Ein Käufer, der wirksam von dem Gestaltungsrecht der
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
[...]
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurückzutreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a
§ 441 BGB Minderung
(1) 1 Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. [...]
[...]
(4) 1 Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. [...]
§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eines angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. [...] 3 Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger
[...]
(5) Verlangt der Gläubiger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 20.05.2016
[Aktenzeichen: 23 O 166/15] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 26.01.2017
[Aktenzeichen: 19 U 90/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 2863 NJW 2018, 2863
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Dokument-Nr. 25892
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