Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2019
- L 6 U 3979/18 -
Bissverletzung durch den eigenen Hund während Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Kein Unfallversicherungsschutz bei Verwirklichung einer spezifischen Gefahr eines privaten Tieres
Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem privaten, nicht zur Bewachung des Betriebsgeländes eingesetzten Hund gebissen, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens betrieb als Unternehmer einen Autoservice. Am Unfalltag holte er für das Fahrzeug eines Kunden Zündkerzen aus dem Lager. Auf dem Weg von dort zur Werkstatt übersah er seinen
Geschehensablauf wurde durch privat geschaffene spezifische Tiergefahr überragend geprägt
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die vorangegangenen Entscheidungen. Der Gang des Klägers vom Lager zur Werkstatt als versicherte Verrichtung habe den Gesundheitsschaden verursacht. Denn hierbei stolperte er, wodurch die Beißreaktion des Hundes ausgelöst wurde. Es liege damit eine notwendige, in tatsächlicher Hinsicht nicht nur nebensächliche Bedingung für den Ereignisablauf vor. Daneben habe sich durch den reflexartigen
Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 SGB VII
Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag können sich versichern Unternehmer [...];
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2019
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
- Kein Schmerzensgeld bei Katzenbiss in Tierarztpraxis
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2009
[Aktenzeichen: 13 Sa 2141/08]) - Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich unfallversichert
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2013
[Aktenzeichen: L 3 U 33/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27376
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27376
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.