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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.09.2019
- C-28/18 -
Zahlung per SEPA-Lastschrift darf nicht von Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden
Deutsche Bahn darf Möglichkeit zur Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren darf nicht an Voraussetzungen knüpften
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu zahlen, nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden darf.
Der österreichische Verein für Konsumenteninformation beanstandete vor den österreichischen Gerichten eine Klausel in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, nach der die über die Website der Deutschen Bahn getätigten Buchungen nur dann im SEPA-Lastschriftverfahren* bezahlt werden können, wenn der Zahler einen
Der mit der Rechtssache befasste Oberste Gerichtshof (Österreich) möchte vom Gerichtshof wissen, ob eine solche Vertragsklausel gegen das Unionsrecht verstößt.
EU-Verordnung steht Vertragsklausel der Deutschen Bahn entgegen
In seinem Urteil bejaht der Gerichtshof diese Frage: Die EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften in Euro* steht einer Vertragsklausel wie der fraglichen entgegen, die die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren ausschließt, wenn der Zahler seinen
Verbraucher sollen für jegliche Zahlung per Lastschrift innerhalb der Union nur ein Zahlungskonto nutzen müssen
Da nämlich die
Möglichkeit zur Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren darf nicht an Voraussetzungen geknüpft werden
Dabei spielt es keine Rolle, dass die
Außerdem hindert einen Zahlungsempfänger nichts daran, das Missbrauchs- oder Zahlungsausfallsrisiko zu verringern, indem er z.B. die Fahrkarten erst liefert bzw. deren Ausdruck ermöglicht, nachdem er die Bestätigung über den tatsächlichen Einzug der Zahlung erhalten hat.
Erläuterungen
* - Dieses Verfahren wurde in der Europäischen Union im Rahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area [SEPA]) eingeführt.
** - Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. 2012, L94, S. 22).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2019
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27820
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