Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.12.2017
- 5 S 103/17 -
Beschädigung eines Flugzeugreifens durch Fremdkörper auf Start- und Landebahn stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Fluggast steht wegen erheblicher Ankunftsverspätung Entschädigungszahlung zu
Wird ein Flugzeugreifen wegen eines Fremdkörpers auf der Start- und Landebahn beschädigt und kommt es deshalb zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, so steht dem Fluggast nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) ein Anspruch auf Entschädigung zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im April 2016 bei einem Flug von Mallorca nach Stuttgart zu einer Ankunftsverspätung von mehr als sieben Stunden, was zwei Fluggäste zum Anlass nahmen, die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung zu verklagen. Hintergrund der Verspätung war, dass am Flugzeug im Rahmen der Vorflugkontrolle ein tiefer Schnitt in einem
Amtsgericht gibt Klage statt
Das Amtsgericht Nürtingen gab der Klage statt. Es wertete den von der Beklagten behaupteten Radschaden nicht als außergewöhnlichen Umstand. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Beklagten.
Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Entschädigung
Das Landgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Den Klägern stehe nach Art. 7 Abs. 1 VO wegen der Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden ein Anspruch auf Entschädigung zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO könne sich die Beklagte nicht berufen.
Kein außergewöhnlicher Umstand bei Beschädigung eines Flugzeugreifens durch Fremdkörper auf Start- und Landebahn
Im Fall der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2020
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 28.03.2017
[Aktenzeichen: 10 C 1977/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 630 NJW-RR 2018, 630 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2018, Seite: 39 RRa 2018, 39
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28318
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28318
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.