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Arbeitsgericht Bautzen, Urteil vom 17.03.2021
- 3 Ca 3145/20 -
Corona-Sonderzahlungen an Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz
Kein Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO
Die Corona-Sonderzahlungen an einen Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO. Dies hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Arbeitsgericht Bautzen Anfang des Jahres 2021 darüber entscheiden, ob die
Keine Unpfändbarkeit der Sonderzahlung
Das Arbeitsgericht Bautzen entschied zunächst, dass die
Kein Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i ZPO
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2021
Quelle: Arbeitsgericht Bautzen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30108
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