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Amtsgericht Kassel, Urteil vom 28.04.2022
- 421 C 301/22 -
10-Tages-Frist für Zahlung einer Rechnung: Klausel in Telekommunikationsvertrag begründet keinen Verzug ohne Mahnung
Klausel ist Fälligkeitsregelung oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB
Eine Klausel in einem Telekommunikationsvertrag, wonach Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zu zahlen sind, begründet keinen Verzug ohne eine vorherige Mahnung. Die Klausel stellt entweder eine Fälligkeitsregelung dar oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand in einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Kassel im Jahr 2022 Streit über die Zahlung von Entgelten aus einem
Kein Anspruch auf Verzugsschaden
Das Amtsgericht Kassel entschied, dass der Klägerin kein Anspruch auf den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2022
Quelle: Amtsgericht Kassel, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31807
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