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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2023
- 5 A 350/22 -
Unterhaltsvorschuss: In One-Night-Stand-Fällen muss Kindesmutter Unkenntnis der Identität des Vaters glaubhaft machen und zumutbare Ermittlungsmaßnahmen ergreifen
Kindesmutter trifft Mitwirkungspflicht
Beansprucht eine Kindesmutter nach einem One-Night-Stand Unterhaltsvorschuss, so muss die Kindesmutter im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 UVG glaubhaft machen, dass sie die Identität des Kindesvaters nicht kennt. Zudem muss sie zumutbare Ermittlungsmaßnahmen ergreifen, um die Identität des Kindesvaters zu erfahren. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 hatte eine in Sachsen wohnhafte Frau einen
Glaubhaftmachung der Unkenntnis über Identität des Kindesvaters
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht führte zum Fall aus, dass die
Ergreifung zumutbarer Ermittlungsmaßnahmen
Zudem müsse die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2023
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 24.04.2022
[Aktenzeichen: 8 K 1387/21]
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Dokument-Nr. 33136
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