alle Urteile, veröffentlicht am 07.04.2005
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.05.2004
- 9 U 208/03 -
Kommunen haften gegenüber Fußgängern nicht für Schlaglöcher in der Straße
In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die Berufung einer Frau zurückgewiesen. Die Frau war beim Überqueren einer vor einer Gaststätte verlaufenden Straße in ein Schlagloch getreten, dabei umgeknickt und hatte sich eine Unterschenkelfraktur zugezogen. Sie hatte daraufhin die für die Straße verkehrssicherungspflichtige Gemeinde auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Die Klage wurde erstinstanzlich durch Urteil des Landgerichts Bielefeld abgewiesen.
Die hiergegen gerichtete Berufung blieb beim 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm ohne Erfolg. Der Senat hat ausgeführt, dass die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für eine Straße sich an den Anforderungen des Fahrzeugverkehrs ausrichten müsse. Diese seien anders als etwa im Bereich eines Bürgersteigs, der dem Fußgängerverkehr diene. Ein Schlagloch in der Fahrbahn stelle für den Fahrzeugverkehr noch kein gefahrträchtiges Hindernis dar. Etwas anderes gelte auch nicht deshalb, weil die Klägerin die Straße nur deshalb überquert habe, um zu ihrem auf der anderen Straßenseite gelegenen Parkplatz zu gelangen. Es sei zudem auch nicht Aufgabe der... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2005
- 12 A 11342/04.OVG -
Neunjähriger Junge zündete Scheune an - er muss den Feuerwehreinsatz nicht bezahlen
OVG: Neunjähriger handelte nicht grob fahrlässig
Ein neunjähriger Junge handelte bei einem von ihm verursachten Scheunenbrand ohne grobe Fahrlässigkeit und muss daher für die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht aufkommen. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
An einem heißen Augusttag war der Junge zu einem benachbarten Bauernhof gegangen, wo er sich öfters aufhielt. Nach einer "Wasserschlacht" mit anderen Kindern wollte er ausprobieren, ob ein Feuerzeug, das er gegen das ausdrückliche Verbot seiner Eltern bei sich führte, noch funktionierte. Er hob deshalb vor einer mit Stroh gefüllten Scheune einen Halm auf und zündete ihn mit dem Feuerzeug... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2005
- VIII ZR 192/04 -
BGH bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuss des Mieters für Schönheitsreparaturen
13.000,- EUR Vorschuss für Schönheitsreparaturen
Der Vermieter kann während eines laufenden Mietverhältnisses vom Mieter die Zahlung eines Kostenvorschusses für die Durchführung vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen verlangen, wenn der Mieter damit in Verzug ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Der u.a. für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Vermieter während eines laufenden Mietverhältnisses vom Mieter Zahlung eines Kostenvorschusses für die Durchführung vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn der Mieter damit in Verzug ist. Der Senat hat dies in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung... Lesen Sie mehr