alle Urteile, veröffentlicht am 05.04.2005
Verwaltungsgericht Neustadt, Entscheidung vom 22.03.2005
- 1 L 452/05.NW -
Hecke darf nicht in den Gehweg hineinragen
Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben nicht nur das Landesnachbarrechtsgesetz zu beachten, wonach sie mit Hecken – abhängig von deren Höhe – gegenüber Nachbargrundstücken bestimmte Abstände einhalten müssen. Hecken dürfen auch nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies geht aus einer jetzt ergangenen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.Im entschiedenen Fall existiert die Hecke seit ca. 30 Jahren und ragt auf einer Länge von 34 Metern zwischen 30 und 40 cm in den Gehweg hinein. Die Ordnungsbehörde hatte die Eigentümer deshalb zum Rückschnitt aufgefordert. Diese erhoben hiergegen Widerspruch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.2005
- 12 U 414/04 -
Tod nach Überdosis Heroin kein versicherter Unfall
Die Klägerin hatte für ihren 1981 geborenen Sohn P. eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die Versicherungssumme belief sich bei Unfalltod auf 10.000 DM für die bezugsberechtigte Klägerin. Die Klägerin begehrt nach dem Tod des versicherten Sohnes die Auszahlung der Versicherungssumme. P. war im Krankenhaus gestorben, nachdem er ca. 1 Woche zuvor in seiner Wohnung leblos aufgefunden... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.03.2005
- 2 K 2847/04 -
Bundesbeamte müssen „Praxisgebühr“ zahlen
Der Bund darf die Krankheitsbeihilfe für ärztlich verordnete Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel um pauschale Eigenbeteiligungen von 10,00 € pro Kalendervierteljahr („Praxisgebühr“ nach dem Vorbild der gesetzlichen Krankenversicherungen) kürzen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Beamten gegen die Beihilfekürzung ab.
Der Bundesbeamte war der Ansicht, der Bund müsse im Rahmen seiner Fürsorgepflichten als Dienstherr sicherstellen, dass den Beihilfeberechtigten und seinen berücksichtigungsfähigen Angehörigen keine unzumutbaren Belastungen träfen, die er durch private Vorsorge nicht ausgleichen könne. Da seine Frau und er chronisch krank seien, müssten sie bereits erhebliche Aufwendungen und Eigenanteile tragen.... Lesen Sie mehr