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alle Urteile, veröffentlicht am 18.04.2006

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2006
- 11 K 2589/05 E -

Baumfällung wegen Allergie mindert die Steuer

Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf sind Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 Euro für das Fällen von 67 Birken aufgrund einer Birkenpollenallergie der Tochter als außergewöhnliche Belastung bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen.

Das Finanzamt hatte die steuermindernde Berücksichtigung der Aufwendungen mit der Begründung abgelehnt, die Entfernung von allergieauslösenden Stoffen sei nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn von diesen eine Gesundheitsgefährdung (z.B. Formaldehyd) ausgehe und sich diese in der Wohnung befänden. Da von den Birken keine Gesundheitsgefährdung ähnlich dem Formaldehyd ausgehe und sich diese nicht in der Wohnung befänden, könnten die Aufwendungen für das Entfernen der Birken nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Außerdem sei die Vorlage eines zeitlich vor den Aufwendungen erstellten amts- oder vertrauensärztlichen... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 09.09.2005
- 13 O 834/04 -

Welche Mängel an einem Neuwagen berechtigen den Käufer zum Rücktritt?

Der Traum vom neuen Auto kann manchmal zum Albtraum werden. Nämlich dann, wenn des Deutschen liebstes Kind statt mit Ausstattung und Leistung mit Macken "glänzt". Aber auch wenn viel Zeit in der Werkstatt verbracht wird: Nicht jede Beanstandung rechtfertigt es, gleich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Fehler am Fahrzeug müssen dann schon erheblich sein.

Gerade dies war in aktuellen Entscheidungen des Landgerichts Coburg und des Oberlandesgerichts Bamberg nicht der Fall. Die Richter wiesen daher die Klage einer entnervten Sportwagenbesitzerin auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages ab. Sie hatte vom Autohaus die Rückzahlung des Kaufpreises von über 40.000 € gegen Rückgabe des Boliden verlangt.Über sechs Monate musste die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2005
- VIII ZR 27/04 -

Kündigungsverzicht in Formularmietvertrag darf nicht mehr als 4 Jahre betragen

5-jähriger Kündigungsverzicht benachteiligt den Mieter unangemessen

Der in einem Formularmietvertrag geregelte Verzicht auf die Kündigungs­möglichkeit für eine Dauer von fünf Jahren ist generell unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Aus dem Urteil geht aber auch hervor, dass ein Kündigungsverzicht für maximal vier Jahre festgelegt werden kann.

Im vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen Mietvertrag, der nach der so genannten Mietrechtsreform im Oktober 2001 geschlossen worden war. Im Formularmietvertrag hieß es:"Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem KündigungsverzichtDie Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 5 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Eine... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.03.2006
- L 9 AL 108/03 -

Lohnkostenzuschüsse zur Einstellung jugendlicher Arbeitsloser können nicht nachträglich beantragt werden

Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft unterliegt im Rechtsstreit mit der Bundesagentur für Arbeit

Lohnkostenzuschüsse zur Einstellung von arbeitslosen Jugendlichen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sind zwingend vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zu beantragen. Ansonsten können die Zuschüsse, die für maximal zwei Jahre gewährt werden, nicht bewilligt werden. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte eine Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft eine Steuerfachgehilfin in der zweiten Monatshälfte eingestellt, erst danach aber einen Lohnkostenzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beantragt. Das lehnte die Bundesanstalt für Arbeit ab. Im Verfahren vor dem Sozialgericht Wiesbaden machte die Steuerberatungsgesellschaft geltend, die Woche vor Beginn... Lesen Sie mehr

Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 15.03.2006
- 12 Ko 3720/04 -

Hessisches Finanzgericht hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Mindeststreitwert im finanzgerichtlichen Verfahren

Rechtsweggarantie des Art. 19 GG ist nicht verletzt

Der für das finanzgerichtliche Verfahren eingeführte Mindeststreitwert in Höhe von 1.000,- EUR verstößt nicht gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist für das finanzgerichtliche Verfahren u. a. ein Mindeststreitwert in Höhe von 1.000 EUR eingeführt worden (§ 52 Abs. 4 des Gerichtskostengesetzes -GKG-), der im Rahmen der Gebührenberechnung auch dann anzusetzen ist, wenn das tatsächliche Begehren unter diesem Betrag liegt. Dies hat zur Folge, dass von einem... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 24.03.2006
- 18 B 545/06 -

Vorläufige Dienstenthebung für Universitätsprofessor bestätigt, der für sexuelle Handlungen bessere Noten erteilt haben soll

Promotion gegen Bezahlung

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat den Antrag eines Professors der Universität Hannover abgelehnt, der die Aufhebung seiner vorläufigen Dienstenthebung begehrte.

Dem Professor, der am Fachbereich Rechtswissenschaft beschäftigt ist, wird vorgeworfen, er habe Studentinnen gegen sexuelle Handlungen bessere Noten in Aussicht gestellt. Zudem wird gegen ihn der Vorwurf der Bestechlichkeit erhoben. Er habe in einem Zeitraum von September 2000 bis Februar 2005 gegen Bezahlung von ca. 51.000 € die Betreuung von Doktoranden übernommen, die, um für eine... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.03.2006
- 12 U 97/05 -

Anspruch auf Beseitigung einer Terrasse auf dem Nachbargrundstück

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte über eine Klage zu entscheiden, mit der eine Grundstückseigentümerin verlangte, eine Terrasse auf dem Nachbargrundstück soweit zu entfernen, dass ein Abstand von 2,50 Metern zur Grundstücksgrenze gewahrt wird. Das Oberlandesgericht gab der Klage statt.

Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf das Nachbarrechtsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Danach dürfen Terrassen, die von der Grundstücksgrenze keinen größeren Abstand als 2,50 Meter haben, nur angelegt werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat.Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass das Grundstück der Klägerin im so genannten Außenbereich... Lesen Sie mehr