alle Urteile, veröffentlicht am 28.04.2006
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13.02.2006
- 14 (12) Sa 1338/05 -
Kündigung eines städtischen Gärtners wegen Drogendelikten?
Das Landesarbeitsgericht Köln hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine Stadt einem langjährig beschäftigten Gärtner fristlos kündigen kann, der wegen 31 Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war.
Der Gärtner hatte die Delikte nicht im Zusammenhang mit seiner Arbeitstätigkeit und auch nicht auf dem Stadtgebiet begangen. Er hatte in einer Vielzahl von Fällen Cannabis an bisher nicht drogenerfahrene Minderjährige abgegeben, die zum Teil erst 15 Jahre alt waren. Der Drogenkonsum fand auf seinem Hausgrundstück im hinteren abgelegenen Teil des Gartens in einer Grillhütte statt.Der Gärtner berief sich unter anderem darauf, dass er nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut gewesen sei und die Straftaten in seiner Freizeit passiert seien. Die Stadt - so meinte er - habe darauf hinwirken müssen, dass er Freigängerstatus erhalte, und ihn sodann weiterbeschäftigen... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006
- B 1 KR 7/05 R und B 1 KR 12/05 R -
Anspruch auf Chemotherapie mit einem aus Kanada beschafften Arzneimittel
Bundessozialgericht setzt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um
Das Bundessozialgericht hat erstmals die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 6. Dezember 2005 zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei der Behandlung lebensbedrohlicher, regelmäßig tödlich verlaufender Erkrankungen umgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht räumt Versicherten in besonderen Ausnahmesituationen das Recht ein, sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit nicht allgemein anerkannten Methoden ärztlich behandeln zu lassen. Das Bundessozialgericht hat seine bisherige Rechtsprechung erweitert und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sinngemäß auch auf den Bereich der Arzneimittelversorgung... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 11.10.2005
- 23 O 676/05 -
Überhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Mietrecht unzulässig
Bürgschaft neben Kaution ist eine unzulässige Doppelsicherung
Mietbetrug und Mietnomaden sind die modernen Geißel der Vermieter. Drum sucht jeder vermietende Immobilienbesitzer verständlicherweise nach zuverlässigen und solventen Mietern. Als vorbeugender Schutz können Sicherheiten dienen, wie Kaution und Bürgschaft. Freilich sind hierbei die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. In der Regel dürfen die gestellten Sicherheiten nämlich zusammen nicht das Dreifache der monatlichen Kaltmiete übersteigen. Tun sie das doch, sind sie meistens unwirksam.
So urteilten jetzt das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg. Vergebens hatte ein Vermieter von dem Bürgen seiner ehemaligen Mieterin Mietrückstände und Renovierungskosten von über 10.000 € eingeklagt. Die Richter befanden die Bürgschaft wegen Übersicherung als ungültig.Diesmal wollte der Hauseigentümer besonders sicher gehen: Die neue Mieterin seines Anwesens... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2006
- 2 StR 174/05 -
BGH hebt Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten wegen Verfahrensfehler auf
Anklageschrift war unzureichend - Taten müssen genau bezeichnet werden
Das Landgericht Bad Kreuznach hatte den Angeklagten wegen Betruges in Tateinheit mit Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts handelte der Angeklagte mit von ihm als „Bio“- oder „Öko“-Erzeugnissen aus EU-konformem Anbau bezeichnetem Getreide und Futtermittel, obwohl es sich um Produkte aus konventionellem Anbau handelte. Hierbei erzielte er durch die für Öko-Produkte erhöhten Preise Einnahmen von insgesamt rund 11,6 Mio. DM, während er bei Zugrundelegung der Preise... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 06.04.2006
- 9 L 200/06 -
Seniorentanz ist vergnügungssteuerpflichtig
Ein Gastwirt aus Münster muss für die in den Jahren 2000 bis 2005 durchgeführten Seniorentanzveranstaltungen Vergnügungssteuern zahlen. Das Verwaltungsgericht Münster hat seinen Antrag zurückgewiesen, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Vergnügungssteuerbescheide des Oberbürgermeisters der Stadt Münster anzuordnen.
Die Stadt Münster ordnete die Tanzveranstaltungen für Senioren, die zweimal wöchentlich stattfanden, als steuerpflichtige Veranstaltung im Sinne ihrer Vergnügungssteuersatzung ein. Der Inhaber der Gaststätte argumentierte, dies sei unzutreffend, weil es sich um Tanzsportveranstaltungen für Senioren handele. Inzwischen würden sie auch von einem gemeinnützigen Verein durchgeführt. Auch... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Entscheidung vom 05.04.2006
- B 1 KR 12/04 R -
Zur Krankenbehandlung eingesetzte Sportlernahrung ist keine Kassenleistung
Sportlernahrung gibt es nicht auf Rezept
Nicht alles, was objektiv zur Behandlung einer Krankheit dient, muss von der Krankenkasse übernommen werden. Einziger Indikator hierfür ist der Leistungskatalog der GKV.
Die Versicherte leidet an einer Muskelschädigung (Myopathie) wegen eines Enzymdefekts der Muskulatur (MAD-Mangel). Die Erkrankung beeinträchtigt die Klägerin zwar nachhaltig, ist aber nicht lebensbedrohlich. Zur Behandlung ihres MAD-Mangels beantragte die Versicherte bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für D-Ribose, einem Einfachzucker. Die Kasse lehnte die Übernahme der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2006
- 14 U 142/05 -
Amtshaftungsanspruch wegen falscher Berechnung von Grundsicherung
Der schwerbehinderte erwachsene Kläger macht - vertreten durch seine Eltern als Betreuer - gegen den Landkreis Amtshaftungsansprüche geltend. Nachdem der Kläger bei dem Beklagten Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz geltend gemacht hatte, wurde bei der im Januar 2003 vorgenommenen Bedarfsberechnung im Einklang mit der damaligen Verwaltungspraxis das Kindergeld von monatlich 154,00 € als Einkommen des Klägers mit bedarfsmindernder Wirkung angerechnet, so dass ihm monatlich 172,10 €, ab 01.07.2003 wegen einer Erhöhung 176,15 € bewilligt und ausgezahlt wurden.
Im Juni/Juli 2003 ergingen die Grundsicherungsrichtlinien des Landkreistages und des Städtetages Baden-Württemberg. Nach denen ist Kindergeld regelmäßig Einkommen des Kindergeldberechtigten. Der beklagte Landkreis hat den Kläger bzw. dessen Eltern hierüber nicht informiert und eine den Grundsicherungsrichtlinien entsprechende Bedarfsberechnung - ohne Berücksichtigung des Kindergeldes... Lesen Sie mehr