alle Urteile, veröffentlicht am 27.10.2006
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2006
- 2 K 1930/04 -
Auch nebenberufliche Tanztrainer können abzugsfähige Betriebsausgaben haben
Zur Problematik von "Mischkosten"
Aufwendungen für Tanzturniere, Turnierbekleidung und Tanzschuhe können auch bei nebenberuflich tätigen Tanztrainern zu abzugsfähigen Betriebsausgaben führen. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Das Finanzgericht hat sich mit dem - häufig auftretenden - Problem der so genannten „Mischkosten”, d. h. der Abgrenzung von abzugsfähigen Betriebsausgaben und Kosten der privaten Lebensführung, befasst. Dabei hat es dazu Stellung genommen, welche Aufwendungen bei nebenberuflich tätigen Sporttrainern steuerlich berücksichtigungsfähig sind. Im Streitfall waren der Kläger und seine Ehefrau als Trainer bei einem Tanzsportclub beschäftigt und erzielten aus dieser Tätigkeit auf Stundenlohnbasis Honorare. Daneben nahmen sie an verschiedenen Tanzturnieren teil. In ihrer Einkommensteuererklärung 2002 erklärten sie aus der nebenberuflichen Tätigkeit einen... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.09.2006
- L 3 ER 143/06 SO -
Bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Kosten der Unterkunft in Höhe der tatsächlich angemessenen Aufwändungen erbracht
Im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bei den Kosten der Unterkunft abstrakt diejenigen Aufwändungen angemessen, die sich innerhalb einer Mietpreisspanne bewegen, die allgemein am Wohnort des Leistungsberechtigten sozialhilferechtlich angemessen wären. Für die konkrete Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist zusätzlich darauf abzustellen, ob dem Hilfesuchenden eine Wohnung mit abstrakt angemessenen Aufwändungen "konkret verfügbar und zugänglich" ist.
Das Landessozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Hilfebedürftige in eine neue Wohnung umzog. Der Hilfebedürftigen wurden die Kosten der Unterkunft nicht in Höhe der tatsächlichen Kaltmiete, sondern ausgehend von einem niedrigeren Quadratmeterpreis bewilligt. Bei der Heizungspauschale wurde der Warmwasseranteil abgezogen. Ein Antrag der Hilfebedürftigen auf Erlass... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2006
- I ZR 37/04 -
BGH sieht "Lindt-GOLDHASE" als 3D-Marke an - "RIEGELEIN CONFISERIE" Osterhase kann durch ähnliche Form und Farbe den Lindt-Osterhasen markenrechtlich verletzen
Bei dreidimensionaler Marke muss der Wortbestandteil nicht zwingend im Vordergrund stehen
Lindt ist mit einer Klage gegen den goldenen Schokoladenhasen der Firma Riegelein gescheitert. Im Streit zwischen dem als dreidimensionalen Marke eingetragenen "Lindt-Goldhasen" und dem Schokoladenhasen von "RIEGELEIN CONFISERIE" hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass zwischen diesen "Häschen" keine Verwechslungsgefahr besteht. Lindt wollte den Vertrieb des Konkurrenzproduktes verhindern.
Die am 6. Juli 2001 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingetragene Gemeinschaftsmarke "Lindt Goldhase" besteht aus einem in Goldfolie eingewickelten sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband mit Schleife und Glöckchen sowie dem Aufdruck "Lindt GOLDHASE". Die Klägerinnen wenden sich mit der auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz gerichteten Klage gegen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 27.10.2006
- 4 L 1419/06 -
Auch Kinobestuhlung kann unter Denkmalschutz fallen
Bestuhlung im Metropol-Kino in Bonn muss wieder eingebaut werden
Die Bestuhlung im großen Saal des denkmalgeschützten Metropol-Kinos in Bonn muss wieder eingebaut werden. Einen Eilantrag der Betreibergesellschaft gegen eine denkmalschutzrechtliche Ordnungsverfügung der Stadt Bonn lehnte das Verwaltungsgericht Köln ab.
Mit Ordnungsverfügung vom 29. August 2006 hatte die Stadt Bonn die Betreibergesellschaft aufgefordert, die ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung entfernte Bestuhlung im Metropol wieder einzubauen und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Das Gericht hat diese Maßnahme nun bestätigt.Auch die Bestuhlung falle unter den Denkmalschutz, entschieden die Richter.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2006
- I ZR 33/04 und I ZR 97/04 -
Krombacher Brauerei darf mit Regenwaldprojekt werben
Bundesgerichtshof hebt Verbot der Werbung der Brauerei für das Regenwaldprojekt auf
Die 2002 und 2003 auch im Fernsehen intensiv verbreitete Werbekampagne der Krombacher Brauerei, in denen die Brauerei den Kunden versprochen hatte, für den Kauf eines Kasten Bieres 1 Quadratmeter Regenwald unter Einschaltung des World Wide Fund for Nature (WWF) nachhaltig zu schützen, war nicht wettbewerbswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Verknüpfung der Förderung des Umweltprojekts mit dem Warenabsatz ist grundsätzlich zulässig. Es besteht bei dieser Form der Werbung auch keine allgemeine Pflicht, über die Art und Weise der Unterstützung oder die Höhe der Zuwendung zu informieren.
Der u.a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Klagen von Wettbewerbsverbänden über die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von zwei in den Jahren 2002 und 2003 auch im Fernsehen intensiv verbreiteter Werbekampagnen zu entscheiden, in denen die Brauerei Krombacher den Kunden versprochen hatte, für den Kauf eines Kasten Bieres 1 Quadratmeter Regenwald... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2006
- 324 O 381/06 -
Werbung mit verfremdeten Konterfei eines Politikers ohne dessen Zustimmung ist rechtswidrig (Joschka Fischer ./. Axel Springer AG))
Springer-Verlag muss 200.000 EUR fiktive Lizenzgebühr an Joschka Fischer zahlen
Die unerlaubte Werbung mit den Gesichtszügen eines bekannten Politikers verletzt das Recht am eigenen Bild und stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Politikers dar. Als so genannte fiktive Lizenz muss der Werbende (hier: Axel Springer AG) ein angemessenes Honorar für die unerlaubte Werbung zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Die Axel Springer AG muss an den früheren Bundestagsabgeordneten und Bundesaußenminister Joschka Fischer insgesamt € 203.109,14, davon € 200.000,- als so genannte fiktive Lizenz und € 3.109,14 als Ersatz für Rechtsanwaltsgebühren, zahlen. Die weitergehende Klage auf Zahlung einer um € 50.000,- höheren... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2006
- I ZR 182/04 -
Bei satirischer Auseinandersetzung keine fiktive Lizenzgebühr für unerlaubte Werbung mit einem Politikerfoto
Recht auf freie Meinungsäußerung verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht
Wenn ein Werbefoto Teil einer satirischen Auseinandersetzung mit einem aktuellen politischen Tagesereignis ist, hat derjenige, mit dessen Foto geworben wird, keinen Anspruch auf eine so genannte fiktive Lizenzgebühr. Das Recht der freien Meinungsäußerung verdrängt hier den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Dieser wies die Klage des Politikers Oskar Lafontaine gegen das Mietwagenunternehmen Sixt ab. Sixt hatte im Frühjahr 1999 kurz nach dem Rücktritt Lafontaines als Finanzminister mit Portraitaufnahmen der Mitglieder des Bundeskabinetts geworben. Lafontaines Bild war dabei durchgestrichen und mit dem Text versehen: "Sixt verleast auch Autos an Mitarbeiter auf Probezeit".
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht und für Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger Oskar Lafontaine wegen der von ihm nicht erlaubten Verwendung seines Bildnisses in einer Werbeanzeige ein Zahlungsanspruch zusteht. Kurz nach dem Rücktritt des... Lesen Sie mehr