alle Urteile, veröffentlicht am 16.10.2006
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.10.2006
- L 3 ER 148/06 AS -
LSG zur Bewilligung von Heiz- und Nebenkosten bei Hilfebedürftigen
Keine Pauschalbeträge als Leistungsgrundlage
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf der Leistungsträger keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten ohne Prüfung des konkreten Einzelfalles zur Grundlage seiner Leistung machen. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Eine Hilfebedürftige und ihr minderjähriger Sohn, die im Westerwaldkreis wohnen, bezogen seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Zunächst wurden die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang berücksichtigt. Mit einem Bescheid vom Dezember 2005 wurde die Hilfebedürftige darauf hingewiesen, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwändungen erbracht würden, soweit diese angemessen seien. Die derzeitigen Kosten seien unangemessen hoch und würden nicht dauerhaft anerkannt. Bei der Wohnung könnten bis zu 60 Quadratmeter zu 4,30 Euro Kaltmiete, 1,25 Euro Nebenkosten und 0,82 Euro Heizkosten, jeweils pro Quadratmeter... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2006
- 3 Ss 374/06 -
BfA muss gespeicherte Sozialdaten für die Durchführung eines Strafverfahrens mitteilen
Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit eine Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen einen Beschluss des Landgerichts Mannheim verworfen.
Der Entscheidung liegt eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 24.02.2006 gegen einen 79-jährigen Bauunternehmer vor dem Landgericht Mannheim wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zugrunde. Durch mangelhafte Bauleistungen am Rohbau eines im Jahre 1967 in Brühl/Mannheim erstellten Bauwerkes habe der Angeschuldigte dazu beigetragen, dass dessen Balkon im... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.08.2006
- 1 BvR 476/04 -
BVerfG stärkt Recht ausländischer Eltern auf Rückkehr ihres zu Behandlungszwecken nach Deutschland eingereisten Kindes
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte ausländischer Eltern gestärkt, die ihr Kind in Deutschland medizinisch behandeln lassen. Ein afghanischer Vater hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, der seine 1999 in Deutschland operierte Tochter wieder zurückholen will.
Der in Afghanistan lebende Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und Vater einer 1992 geborenen Tochter. Das Kind wurde 1999 auf Vermittlung einer humanitären ärztlichen Vereinigung wegen einer Verletzung und Folgeerkrankungen zur Behandlung nach Deutschland geflogen. In der Folgezeit lebte das Kind bei Gasteltern. Auf deren Antrag hin ordnete das Oberlandesgericht an,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.10.2006
- VG 14 A 28.06 -
Apotheke erhält keine Betriebserlaubnis in Ärztehaus
Zu hoher Mietzins birgt Gefahr des illegalen Medikamentenverkaufs
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag eines Apothekers zurückgewiesen, das Land Berlin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke in einem großen medizinischen Versorgungszentrum in Berlin, einem sogenannten Ärztehaus, zu erteilen.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte verschiedener Fachrichtungen fachübergreifend tätig sind. Vorbild für diese neuerdings rechtlich zulässigen MVZ sind die Polikliniken der ehem. DDR. Der Betreiber eines solchen MVZ mit einer großen Anzahl angestellter Ärzte hatte außerdem u. a. eine Apotheke eingeplant und mit dem Antragsteller,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.10.2006
- 1 StR 180/06 -
BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf
Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des Landgerichts Mannheim aufgehoben. Der nunmehr acht neun Jahre dauernde Verfahrensmarathon muss aufgrund von Verfahrensfehlern nun vor einem anderen Landgericht komplett neu verhandelt werden.
Dem Angeklagten Harry Wörz wird zur Last gelegt, versucht zu haben, seine Ehefrau - die Nebenklägerin - zu töten. Das Landgericht Karlsruhe hatte ihn deshalb am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu der Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Seine dagegen gerichtete Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. August 1998. Mit Beschluss vom 8. Oktober 2004... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.09.2006
- VI R 41/02 -
Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei eigenen Produkten des Arbeitgebers
Der Bundesfinanzhof hat über die Bewertung geldwerter Vorteile bei der verbilligten Überlassung eigener Produkte des Arbeitgebers (hier: sog. Jahreswagen) entschieden.
Ein geldwerter Vorteil ist als Arbeitslohn vom Arbeitnehmer zu versteuern. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten Überlassung von Produkten des Arbeitgebers gibt es zwei Methoden, zwischen denen der Arbeitnehmer nach dem Urteil des Bundesfinanzhof grundsätzlich wählen darf.Ausgangsbetrag der Bewertung nach § 8 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.09.2006
- 2 BvR 876/06 -
Wohnungsdurchsuchung bei Tage ohne richterliche Anordnung ist verfassungswidrig
Zwischen sechs Uhr morgens und neun Uhr abends muss ein Richter erreichbar sein
Der Beschwerdeführer war an einer Messerstecherei in seiner Wohnung in München beteiligt. Der Vorfall ereignete sich an einem Werktag. Nachdem die herbeigerufenen Polizeibeamten eingetroffen waren, durchsuchten sie gegen 18.00 Uhr die Wohnung des Beschwerdeführers, um die Tatwaffe aufzufinden. Dabei setzten sie einen Drogenspürhund ein. Der Beschwerdeführer befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht in seiner Wohnung.
Den Antrag des Beschwerdeführers auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung wies das Amtsgericht München zurück. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass die Durchsuchung ohne vorherige richterliche Genehmigung wegen Gefahr im Verzug zulässig gewesen sei; denn um 18.00 Uhr sei ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nicht mehr zu erwirken... Lesen Sie mehr