alle Urteile, veröffentlicht am 05.02.2007
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.11.2006
- 5 K 1116/04 -
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.11.2006
- 5 K 415/05 -
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 07.12.2006
- 5 K 1450/05 -
Kinderreiche Beamte haben Anspruch auf Familienzuschläge
Bundeverfassungsgericht hat eindeutige Vorgaben gemacht
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in zahlreichen Entscheidungen die Telekom, die Post, das Bundeseisenbahnvermögen und die Bundesrepublik verurteilt, an deren Beamte mit mehr als zwei Kindern höhere Bezüge zu leisten.
Die Beamten hatten sich mit ihren Klagen (Az.: 5 K 1116/04, 5 K 415/05, 5 K 1450/05 u.a.). auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezogen. Das Verfassungsgericht hat schon in den siebziger Jahren entschieden, dass für die Kinder von Beamten das eigene Existenzminimum aus den sog. familienbezogenen Gehaltsbestandteilen gesichert werden muss und dem Gesetzgeber entsprechende Änderungen aufgegeben.Nachdem bis 1998 in dieser Hinsicht keine durchgreifende Änderung erfolgt war, haben die Richter in Karlsruhe in einer weiteren Entscheidung die Verwaltungsgerichte ermächtigt, kinderreichen Beamten sogar entgegen den gesetzlichen Bestimmungen... Lesen Sie mehr
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 23.03.2006
- 4 O 185/05 -
Beim Skiunfall haftet der von oben kommende Skifahrer
Hintere Fahrer trägt Alleinschuld
Bei einem Skiunfall haftet allein der von oben kommende Skifahrer. Er muss seine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet wird. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden.
Im Fall fuhr ein ehemaliger Skirennläufer auf einer roten Piste am linken Rand Ski. Er wechselte über die Pistenmitte nach rechts, wo er in einen abgehenden Weg einbiegen wollte. Das gelang ihm aber nicht mehr, da von oben ein Fahrer mit ca. 40-50 km/h heranrauschte, der kurz vor dem Abbiegemanöver in ihn hinein fuhr. Der Rennläufer trug schwere Verletzungen davon und musste u. a. fünf... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.01.2007
- StB 18/06 -
Bundesgerichtshof erklärt verdeckte Online-Durchsuchungen für unzulässig
Durchsuchung ist nur als offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme erlaubt
Die Polizei darf keine heimlichen Online-Durchsuchungen durchführen. Mit Hilfe so genannter Trojaner ("Trojanische Pferde"), wollte sie die Computer von Verdächtigen nach Beweismitteln durchforsten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Strafprozessordnung die heimliche Durchsuchung von Festplatten nicht deckt.
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) auf die... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 05.01.2007
- 1 R 39/06 -
Keine Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nach Fahrerlaubnisentziehung
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Berufung eines luxemburgischen Staatsangehörigen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zurückgewiesen, durch die sein Klagebegehren, von seiner luxemburgischen Fahrerlaubnis in Deutschland wieder Gebrauch machen zu dürfen, abgelehnt worden war.
Dem in Luxemburg wohnhaften Kläger war nach einer Trunkenheitsfahrt in Deutschland im Jahre 2004 die Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gerichtlich entzogen worden. Nach Ablauf der verhängten Sperrfrist hatte der Kläger unter Berufung auf Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechtes und hierzu ergangene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (vgl.... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.11.2006
- L 1 KR 763/03 -
Geschäftsführer ohne Gesellschafterstatus sind nicht automatisch abhängig Beschäftigte
Auch ohne Stammkapital maßgeblicher Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens
Geschäftsführer, die am Kapital der Gesellschaft, für die sie tätig sind, nicht beteiligt sind, stehen in der Regel in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Hat aber ein Geschäftsführer "beherrschenden Einfluss" auf das Unternehmen, auch ohne Gesellschafter zu sein, so ist nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen, die nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Im vorliegenden Fall war ein heute 36jähriger Bankkaufmann und Betriebswirt direkt nach Studienende Geschäftsführer einer Wirtschaftsberatungs- und Controlling GmbH im Kreis Marburg-Biedenkopf geworden. Er besaß keine Anteile an der GmbH und die im Arbeitsvertrag getroffenen Regelungen sprachen für eine abhängige Tätigkeit. Aus diesen Gründen wurde er auch von der Krankenkasse als sozialversicherungspflichtiger... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.01.2007
- 2 K 1232/05 -
Grabnutzungsgebühr für 25 Jahre wird auf einmal fällig
Jährliche Zahlung wäre zu hoher Verwaltungsaufwand
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Stadt Ettlingen Grabnutzungsgebühren für die volle Liegedauer bereits nach der Bestattung verlangt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Sie wies damit die gegen den Gebührenbescheid der Stadt gerichtete Klage eines Einwohners ab.
Der Kläger erwarb bei der Bestattung seiner Mutter im Jahr 1986 durch einen Grabbrief der Stadt Ettlingen ein Nutzungsrecht an einer dreistelligen Wahlgrabstätte mit sechs Bestattungsmöglichkeiten für die Dauer von 25 Jahren bis zum Jahr 2010. Im Jahr 2005 wurde der Bruder des Klägers in diesem Familiengrab bestattet. Daraufhin erneuerte die Stadt Ettlingen den Grabbrief für 19 Jahre... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 20.04.2006
- S 8 RA 363/03 -
Halbwaisenrente auch bei längerer Wartezeit zwischen Abitur und Studium
Zwangspause ist unvermeidbar
Halbwaisen aus Rheinland-Pfalz, die mit der Einführung der Mainzer Studienstufe bereits nach 12 ½ Schuljahren ihre Abiturprüfung ablegen und erst zum Wintersemester ein Hochschulstudium beginnen, haben Anspruch Weiterzahlung ihrer Halbwaisenrente. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden.
Die Klägerin, die seit April 1996 Halbwaisenrente bezieht, absolvierte im März 2002 ihr Abitur an einem pfälzischen Gymnasium. Nachdem ihr am 15. März 2002 das Abiturzeugnis ausgehändigt wurde, nahm sie zum 1. Oktober 2002 das Studium der Rechtswissenschaften auf. Ein früherer Studienbeginn bereits zum Sommersemester 2002 war ihr deshalb nicht möglich, weil die Studienplätze für Rechtswissenschaften... Lesen Sie mehr