alle Urteile, veröffentlicht am 08.07.2009
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2009
- 1 L 985/09 -
Kein Anspruch auf Benutzung des Stadt-Dienstsiegels zu Werbezwecken
Dienstsiegel hat Aufgabe eines Beglaubigungsmittel – Verwendung durch Privatperson widerspricht dem Wesen eines solchen Siegels
Wer für das Bürgermeisteramt kandidiert, hat keinen Anspruch darauf, das Dienstsiegel seiner Stadt für Werbezwecke anlässlich der Kandidatur zu verwenden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Mit dem Beschluss das Verwaltungsgericht den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eines Reeser Bürgers abgelehnt, der mit seinem Antrag erreichen wollte, zur Bewerbung seiner Kandidatur für das Bürgermeisteramt das offizielle Dienstsiegel der Stadt Rees in Zeitungsannoncen benutzen zu dürfen.Die Kammer führte im Wesentlichen aus, dass das Dienstsiegel einer Gemeinde ausschließlich zur Benutzung durch die Gemeinde selbst bestimmt sei. Es existierten keine rechtlichen Bestimmungen, die die Nutzung durch Bürger oder sonstige Stellen außerhalb der Verwaltung erlaubten. Die Verwendung durch eine Privatperson widerspräche auch... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.04.2009
- S 15 (2) R 155/06 -
VG Dortmund: Kind erhält nach Tod des Großvaters Halbwaisenrente
Rentenversicherung zu Zahlung verpflichtet
Nach dem Tod eines Großelternteils hat der Enkel Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sich feststellen lässt, dass die Großeltern den Enkel in ihren Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hatten. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrundeliegenden Fall geht es um ein Kind aus Burbach, dessen Großvater väterlicherseits kurz vor Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes verstorben war. Die Eltern des Kindes waren bei dessen Geburt beide erst 15 Jahre alt, befanden sich in der Ausbildung und lebten jeweils noch bei ihren Eltern. Die Betreuung wurde sowohl über die Großeltern mütterlicherseits als auch väterlicherseits... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.07.2009
- T-28/08 -
EuGH: Schokoladenriegel Bounty fehlt Wiedererkennungswert für Eintrag als Gemeinschaftsmarke
Mangelnde Nachweise der Mars Inc. hinsichtlich Unterscheidungskraft von Form und Nutzung des Produkts
Die Form des Schokoladenriegels Bounty ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig. Die dreidimensionale Form des Riegels besitzt keine Unterscheidungskraft darüber hinaus hat Mars nicht nachgewiesen, dass die Form in der gesamten Gemeinschaft durch Benutzung Unterscheidungskraft erworben hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke kann eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, grundsätzlich nicht eingetragen werden. Eine solche Marke kann aber dann eingetragen werden, wenn sie durch ihre Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, Unterscheidungskraft erlangt hat.Am 24. April 2003 wurde die dreidimensionale... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.07.2009
- VG 34 L 229.09 -
Deutsche Geisel hat keinen Anspruch auf bestimmtes Handeln der Bundesregierung
Handeln muss im Einzelfall der aktuellen Lage und den Umständen angepasst werden
Die Bundesrepublik Deutschland ist bei ihren Bemühungen um die Freilassung der auf dem am 4. April 2009 von Piraten vor der somalischen Küste entführten Hamburger Frachter "Hansa Stavanger" befindlichen deutschen Geiseln nicht auf ein bestimmtes Vorgehen festgelegt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Gericht wies damit einen Antrag zurück, mit dem eine der deutschen Geiseln durch ihren Vater die Bundesrepublik Deutschland im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten wollte, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Antragstellers zu schützen und zu retten sowie sich für die Freilassung des Antragstellers einzusetzen.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.06.2009
- 5 K 2461/08 -
FG Rheinland-Pflaz: "Unabkömmlichkeit" eines klagenden Arbeitnehmers kein Grund für Verlegung eines Verhandlungstermins
Seitens des Arbeitgebers kurzfristig festgestellt Verhinderung braucht seitens des Gerichts nicht berücksichtigt werden
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung muss nicht verlegt werden, wenn der Kläger für seinen Arbeitgeber kurzfristig eine Präsentation wahrnehmen muss. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im Streitfall - es handelte sich um eine Steuerangelegenheit der Kläger - hatte das FG den Termin zur mündlichen Verhandlung mit einer am 8. Mai 2009 zugestellten Ladung auf den 3. Juni 2009 bestimmt. Mit Telefax vom 2. Juni 2009 stellte der Kläger einen Antrag auf Terminsverlegung und begründete das damit, dass er am Terminstag kurzfristig eine berufliche Präsentation halten müsse... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.2009
- VIII ZR 205/08 -
BGH: Mieterhöhung für vertraglich festgelegte Wohnungsgröße trotz Flächenabweichung zulässig
Abweichungen von bis zu 10 % liegen innerhalb der Toleranzgrenze
Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die vertraglich vereinbarte Wohnfläche auch dann zugrunde zu legen, wenn die tatsächliche Wohnfläche (zum Nachteil des Mieters) eine geringere Größe aufweist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Hamburg. In dem Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 55,75 qm angegeben. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt 51,03 qm. Mit Schreiben vom 24. November 2006 hat die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 360,47 € auf 432,56 € entsprechend 7,76 € je qm ab dem 1. Februar 2007 verlangt. Sie hat dabei die im... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 08.07.2009
- B 11 AL 17/08 R -
BSG: Keine Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang
Wichtiger Grund für Aufhebungsvertrag und sich daraus ergebender Sperrzeitneutralität zwingend erforderlich
Der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang als solcher stellt nicht zwingend einen sperrzeitrelevanten Sachverhalt dar. Dies hat das Bundessozialgericht entscheiden.
Der Kläger war bei der Firma E. im Betriebsteil IPS beschäftigt. Diesen Betriebsteil veräußerte die Arbeitgeberin zum 5.6.2001 an die Firma M. Der Kläger widersprach dem Betriebsübergang schriftlich ohne Angabe von Gründen mit der Folge, dass sein Arbeitsverhältnis mit der bisherigen Arbeitgeberin bestehen blieb. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung durch... Lesen Sie mehr