alle Urteile, veröffentlicht am 23.07.2009
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.07.2009
- L 1 KR 129/07 -
Keine Befreiung von Versicherungspflicht durch Gründung einer AG
Vorstandsmitglieder von Vor-AG nicht von Versicherungspflicht ausgenommen
Wer eine Aktiengesellschaft nur zur Umgehung der Rentenversicherungspflicht gründet, kann nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass er von der Beitragspflicht befreit wird. Dies hat das Sozialgericht Darmstadt entschieden.
Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unterliegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Bis 2003 galt dies für alle Beschäftigungen von Vorstandsmitgliedern. Zahlreiche abhängig Beschäftigte gründeten aufgrund dieser Gesetzeslage Aktiengesellschaften mit dem Ziel, sich der Versicherungspflicht zu entziehen. Um diesem Missbrauch zu begegnen, beschränkte der Gesetzgeber zum 1. Januar 2004 die Versicherungsfreiheit von Vorstandsmitgliedern auf Beschäftigungen in dem entsprechenden Unternehmen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes blieben die zum Stichtag 6. November 2003 versicherungsfreien Beschäftigungen in anderen Unternehmen auch weiterhin... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.07.2009
- 2 BvE 3/07 -
BVerfG: Bundesregierung verhält sich verfassungswidrig gegenüber BND-Untersuchungsausschuss
Eingeschränkte Aussagegenehmigungen für Zeugen und das Verweigern von Informationen verletzen das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestages
Die eingeschränkte Erteilung von Aussagegenehmigungen und die Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen der Bundesregierung an BND-Untersuchungsausschuss war zum Teil verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Seit dem Jahr 2004 und insbesondere im Jahr 2005 berichteten die Medien verstärkt über Tätigkeiten des US-amerikanischen und deutschen Nachrichtendienstes (BND) im Zusammenhang mit der Abwicklung von CIA-Flügen mit Terrorverdächtigen an Bord über deutsche Flughäfen. Außerdem gab es Meldungen über Tätigkeiten von BND-Mitarbeitern während des Irak-Krieges in Bagdad, der Verschleppung deutscher ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.05.2009
- 4 K 3280/08 -
VG Stuttgart: Dreijähriges Bachelor-Studium reicht zum Eintrag in die Architektenliste
Auch Bachelor-Abschluss ist nach Landeshochschulgesetz Regelabschluss eines Hochschulstudiums
Ein Student, der erfolgreich ein Bachelor-Studium in Architektur abschließt, hat das Recht einen Eintrag in die Liste bei der Architektenkammer zu erhalten, der es ihm erlaubt, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Der Kläger schloss im Februar 2007 erfolgreich ein Architekturstudium an einer Fachhochschule nach drei Jahren mit dem Bachelor-Zeugnis ab. Seinen Antrag, ihn als Architekten (hier: als Architekt im Praktikum) in die hierüber geführte Liste bei der Architektenkammer einzutragen, lehnte diese im Juni 2008 ab. Zur Begründung führte die Architektenkammer aus, ein nur dreijähriges Studium... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.07.2009
- BVerwG 1 WB 15.08 -
Auch bei Bundeswehrseinsätzen im Ausland sind Vertrauenspersonenversammlungen zu bilden
Interessenvertretung der Soldaten muss auch im Feldlager gegeben sein
Im Rahmen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr sind grundsätzlich die gleichen Soldatenvertretungen zu bilden wie im Inland. Insbesondere sind in den Feldlagern der Bundeswehr, sofern diese inländischen Kasernen entsprechen, Versammlungen der Vertrauenspersonen zu bilden, die die gemeinsamen Interessen der Soldaten gegenüber dem Feldlagerkommandanten vertreten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG), das seiner Funktion nach dem Personalvertretungsrecht für den öffentlichen Dienst vergleichbar ist, sieht unter anderem in militärischen Einheiten (z.B. Kompanien) und auf Schiffen und Booten der Marine die Wahl von Vertrauenspersonen der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften vor. Auf der Ebene der militärischen Verbände und der Kasernenbereiche werden außerdem... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2009
- 8 AZR 357/08 -
BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang
Nicht ordnungsgemäße Unterrichtung über Betriebsübergang setzt Widerspruchsfrist nicht in Gang
Eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen beabsichtigten Betriebsübergang setzt die einmonatige Frist für einen Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber (§ 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB) nicht in Lauf. Das Recht zum Widerspruch kann allerdings verwirken. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger war bei der S. AG im Geschäftsbereich „Com MD (Mobile Devices)“ als Konstrukteur beschäftigt. Diesen Geschäftsbereich verkaufte die S. AG an die B. OHG. Alle Vermögensgegenstände wurden auf die OHG übertragen. Die S. AG informierte den Kläger mit Schreiben vom 29. August 2005 über den Betriebsübergang ab 1. Oktober 2005. Am 9. August 2006 schloss der Kläger mit der Betriebserwerberin... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.07.2009
- VII ZR 164/08 -
BGH zur Haftung wegen Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften des Herstellers
Eigenmächtiges Handeln entgegen den Herstellervorschriften stellt Verletzung der Leistungspflicht dar
Eine Fachfirma macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der unter anderem für das Werkvertragrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich eine Fachfirma schadensersatzpflichtig macht, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht.Die Beklagte,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Entscheidung vom 23.07.2009
- 1 K 3082/08.F(2) -
Berechnung eines „Tarifstrukturzuschlags“ beim Wechsel in strukturell andere Krankenversicherungstarife zulässig
Gesetzlichen Vorschriften über die Gleichbehandlung der Versicherungsnehmer nicht verletzt
Eine Krankenversicherung, die eine neue Tarifserie auf den Markt bringt, darf im Falle eines Wechsels eines Versicherungsnehmers aus einem alten Tarif in einen neunen Tarif einen pauschalen Zuschlag – einen so genannten „Tarifstrukturzuschlag“ – auf die Grundprämie erheben. Die Gleichbehandlung der Versicherungsnehmer wird dadurch nicht verletzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Die Klägerin hat am 01.03.2007 eine neue Tarifserie zur Krankenversicherung mit der Bezeichnung „Aktimed“ auf den Markt gebracht und zugleich die vergleichbaren Alttarife für das Neugeschäft geschlossen. Die Tarife der Aktimed-Serie unterscheiden sich von den Alttarifen insbesondere durch eine veränderte Gesundheitsprüfung, die eine verursachungsgerechtere und vollständigere Bewertung... Lesen Sie mehr