alle Urteile, veröffentlicht am 09.10.2012
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2012
- 4 K 2369/12 -
Erfolgreicher Eilantrag des NPD-Landesverbands Baden-Württemberg gegen Versammlungsverbot in Heidelberg
NPD-Landesverband macht Nichtvorhandensein der strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen geltend
Dem Antrag des NPD-Landesverbands Baden-Württemberg auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Heidelberg ist stattgegeben. Die für den 03.10.2012 im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr in der Innenstadt von Heidelberg geplante Demonstration hat mit ihrem Thema „Deutschland einig Vaterland - In Gedenken an Kurfürst Otto von Bismarck“ einen zumindest indirekten Bezug zu nationalsozialistischem Gedankengut, was - auch durch den vorgesehenen Einsatz von Fahnen aus nicht mehr zu Deutschland gehörenden Gebieten - von demokratisch orientierten Gruppen als Provokation empfunden würde. Es sei zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit massiven Konflikten und Ausschreitungen zu rechnen, durch die Versammlungsteilnehmer und unbeteiligte Dritte verletzt werden könnten. Zum anderen würde es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Veranstaltung selbst beziehungsweise aus ihr heraus zu Straftaten wie Volksverhetzung und Verunglimpfung von Verfassungsorganen kommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Mit seinem gegen die Verbotsverfügung beim Verwaltungsgericht eingereichten Eilantrag hatte der NPD-Landesverband geltend gemacht, die strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verbot einer Versammlung lägen nicht vor.Diese Auffassung hat auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe geteilt und hat ausgeführt:Da die Versammlungsfreiheit, ähnlich wie die Meinungsfreiheit, für die Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen und für die demokratische Ordnung grundlegende Bedeutung besitze und Verbot und Auflösung einer Versammlung die intensivsten Eingriffe in das Grundrecht darstellten, seien sie an strenge Voraussetzungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.08.2000
- 208 C 164/00 -
Gelegentlicher Hundeurin im Treppenhaus berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung
Fristgerechte Kündigung jedoch möglich
Befindet sich nur gelegentlich Hundeurin im Treppenhaus, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Wiederholt sich dies jedoch regelmäßig, so kommt eine fristgerechte Kündigung in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Halterin eines Hundes fristlos gekündigt. Ihr Hund urinierte im Treppenhaus und bellte, wenn jemand an der Wohnungstür vorbeilief.Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Die Fristlose Kündigung war unwirksam. Durch den Hund kam es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Mitmieter oder der Mietsache selbst... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.05.2012
- 32 C 157/12 -
"Filesharing": Keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers gegenüber Ehepartner
Schadenersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung besteht nicht
Haben beide Ehepartner Zugriff auf den Internetanschluss und ist nur einer Anschlussinhaber, so erwächst daraus keine Verkehrssicherungspflicht bzw. Überwachungspflicht des Inhabers gegenüber dem Ehepartner. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Beklagten Schadenersatz wegen Anbietens des Musikalbums "Große Freiheit" per Filesharing-Software. Die Klägerin war Rechteinhaberin des Albums. Sie behauptete, dass Album sei über den Anschluss der Beklagten zugänglich gemacht worden. Sie war der Meinung, die Beklagte hafte als Täterin, als Teilnehmerin und hilfsweise aus einer... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 06.09.2012
- 4 E 909/12 We -
Eilantrag eines Mitbewerbers für Stelle des Präsidenten der Landespolizeidirektion bleibt erfolglos
Mitbewerber wird aufgrund fehlender Ausbildung und Überschreitung der Alterrsgrenze nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt
Der Antrag eines nicht berücksichtigten Bewerbers für das Amt des Präsidenten der Landespolizeidirektion auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gegen die getroffene Auswahlentscheidung ist abzulehnen, sofern die Auswahlkriterien nicht von dem Bewerber erfüllt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar.
In dem vorzuliegenden Fall wählte das Thüringer Innenministerium Ende Juni für das im Zuge der Polizeistrukturreform zum 01.07.2012 neu geschaffene Führungsamt einen dem bayerischen Polizeidienst angehörenden Bewerber aus.Der im Dienst der Bundespolizei stehende Antragsteller wurde mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass er nicht über die geforderte Ausbildung... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Augsburg, Außergerichtliche Einigung vom 08.10.2012
- 8 Ca 669/12 -
Kündigung in Elternzeit: Katholische Kirche zahlt lesbischer Erzieherin hohe Abfindung
Bistum Augsburg und lesbische Erzieherin einigen sich außergerichtlich
Der Fall einer lesbischen Erzieherin, die während ihrer Elternzeit von der katholischen Kirche gekündigt worden war, endete mit einem Vergleich.
In dem Fall ging es um eine lesbische Erzieherin, die bei der katholischen Kirche (Bistum Augsburg) angestellt war und einen katholischen Kindergarten leitete. Mit ihrer Partnerin hatte die Frau eine Eingetragene Lebenspartnerschaft abgeschlossen. Als die Kirche hiervon erfuhr, kündigte sie das Arbeitsverhältnis, obwohl die Frau sich gerade in Elternzeit befand. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 22.08.2012
- 3 K 588/10.KS -
Lärm- und Geruchsimmissionen müssen bei einer Betriebsgenehmigungsänderung für einen Krankenhaus-Hubschrauberlandeplatz nicht erneut berücksichtigt werden
Ehepaar erhebt Klage gegen Genehmigungsänderungen für Anlage und Betrieb von Hubschrauberlandeplätzen
Die Klage eines Ehepaares, das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rotes-Kreuz-Krankhaus in Kassel wohnt, ist abzulehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Kassel. Das Ehepaar hatte sich gegen den Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach im westlichen Teil des Krankenhauses an der Virchowstraße zur Wehr setzt.
Bereits im Januar 1975 war die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach der Klinik erteilt worden. Aufgrund neuer Allgemeiner Verwaltungsvorschriften für die Anlage und den Betrieb von Hubschrauberlandeplätzen erfolgten am 15.10.2009 und 23.03.2011 Anpassungen dieser Genehmigung an die neuen Vorschriften. Gegen diese beiden Genehmigungsänderungen... Lesen Sie mehr
Landgericht Tübingen, Urteil vom 18.07.2012
- 24 Ns (13 Js) 10523/11 -
Bezeichnung als "homosexuell" stellt keine Beleidigung von Polizeibeamten dar
Begriff ist wertneutral und nicht ehrverletzend
Wird jemand als "homosexuell" bezeichnet, stellt dies keine strafbare Beleidung dar. Dies hat das Landgericht Tübingen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bezeichnete der Angeklagte im Rahmen einer Blutentnahme auf dem Polizeirevier mehrere Polizeibeamte als "homosexuell", "dreckige Schwanzlutscher" und "Schwuchteln". Das Amtsgericht Tübingen verurteilte ihn deswegen und wegen anderer Delikte zu einer Geldstrafe.Das Landgericht Tübingen entschied anders als das Amtsgericht, dass die Bezeichnung... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.2012
- 11 LB 372/10 -
Anwesenheit von Rechtsanwälten darf Räumung einer Blockade nicht behindern
"Anwaltlicher Notdienst" während der Proteste gegen den Castor-Transport: Rechtsanwälte konnten nur mit Verzögerung zu ihren Mandanten gelangen
Polizeiliche Maßnahmen, die gegenüber Rechtsanwälten im Zusammenhang mit dem Castor-Transport im November 2006 ergangen waren, sind teilweise rechtswidrig und teilweise rechtmäßig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall sind zwei Rechtsanwälte und eine Rechtsanwältin Kläger des Verfahrens. Als Mitglieder eines sog. "Anwaltlichen Notdienstes" waren sie im November 2006 im Rahmen der Proteste gegen den Castor-Transport nach Gorleben tätig. Am Abend des 12. November 2006 wurde auf die planmäßige Straßentransportstrecke in Langendorf eine Betonpyramide verbracht, an der sich... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss vom 09.10.2012
- 2 B 1860/12 -
Fa. Woolrec muss gesundheitsgefährdende und mineralfaserhaltige Abfallstoffe entsorgen
Fa. Woolrec muss 3000 Tonnen des Stoffes Woolit wegen des Gefährdungspotentials entsorgen oder verwerten
Die Beschwerde der Fa. Woolrec gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen ist zurückzuweisen. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof.
Die Fa. Woolrec hatte sich dagegen gewendet, dass das Regierungspräsidium Gießen ihr aufgegeben hatte, ca. 3000 Tonnen des von ihr überwiegend aus künstlichen Mineralfasern produzierten Stoffes Woolit, der auf dem Gelände einer Ziegelei im Münsterland lagert, zu beseitigen oder in ihrer eigenen Abfallbehandlungsanlage zu behandeln. Grund für die Anordnung des Regierungspräsidiums war... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2012
- 608 KLs 5/10 -
"Drehbuch-Affäre:" Ex-NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt
Heinze war als Redaktionsleitern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Amtsträgerin im Sinne des Strafrechts (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB)
Die Angeklagte Doris Heinze, frühere NDR-Fernsehspielchefin, wurde wegen Bestechlichkeit in 5 Fällen und Betrug in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Mitangeklagte R.-K. wurde wegen Bestechung in 4 Fällen zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 7,- Euro verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Der Mitangeklagte S. wurde wegen Beihilfe zu Bestechlichkeit in 2 Fällen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 18,- Euro verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.
In dem zugrunde liegenden Fall sah das Landgericht Hamburg als erwiesen an, dass die Angeklagten Doris Heinze und R.-K. in den Jahren 2003 – 2009 in mehreren Fällen vereinbarten, dass die Angeklagte R.-K. als Geschäftsführerin der Fa. A. Drehbücher beauftragte oder ankaufte, die die Angeklagte Doris Heinze oder der Angeklagte S. unter Pseudonymen verfasst hatten. Im Gegenzug versprach... Lesen Sie mehr