alle Urteile, veröffentlicht am 05.01.2015
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014
- 2 A 10506/14.OVG -
Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule
Gesetzliche Begrenzung der Kostenübernahme im Privatschulgesetz ist verfassungsgemäß
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Stadt Trier nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung zu einer Freien Waldorfschule in voller Höhe zu erstatten. Die gesetzliche Kostenübernahmepflicht ist auf den Weg bis zur nächsten öffentlichen Schule begrenzt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Eifelkreis Bitburg-Prüm wohnhafte Klägerin begehrte die vollständige Übernahme von Schülerbeförderungskosten für ihre Tochter, die die Freie Waldorfschule in Trier besucht. Die beklagte Stadt Trier bewilligte die Übernahme der Beförderungskosten nur insoweit, als sie bei der Fahrt zur Realschule plus in Irrel (Verbandsgemeinde Südeifel) als nächstgelegener öffentlicher Schule entstehen würden, und berief sich insoweit auf die gesetzliche Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 1 des Privatschulgesetzes - PrivSchG -.Dagegen mache die Klägerin geltend, die Beklagte habe zur Ermittlung des Eigenanteils... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.12.2014
- 3 K 1253/13.KO -
Kindergarten darf auch als Haupt- und Nebenstelle betrieben werden
Betriebserlaubnis für Errichtung einer Nebenstelle des Kindergartens ist zu erteilen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Kindergarten auch in der Organisationsform als Haupt- und Nebenstelle betrieben werden kann. Die Beachtung der Belange des Kindeswohls können dabei in der Regel durch entsprechende Nebenbestimmungen und Auflagen zur Betriebserlaubnis sichergestellt werden.
Die klagende Kirchengemeinde des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt einen vierzügigen Kindergarten in Nentershausen. Nachdem sie im Januar 2012 auch die Trägerschaft des einzügigen Kindergartens in der zirka 2,5 km entfernten Nachbargemeinde Görgeshausen übernommen hatte, beantragte sie beim beklagten Land die Erweiterung ihrer Betriebserlaubnis betreffend den Kindergarten in Nentershausen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 04.06.1986
- 3 S 83/85 -
Grundstückseigentümer muss Nachbarn vor den von seinem Grundstück ausgehenden Dachlawinen schützen
Nachbar muss Dachlawinen nicht aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses dulden
Wird ein Grundstück durch von einem Nachbarn ausgehende Dachlawinen beeinträchtigt, so steht dem Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Unterlassung nach § 1004 Abs. 1 BGB zu. Der Grundstückseigentümer muss die Dachlawinen nicht aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Grundstück regelmäßig durch vom Nachbarn ausgehende Dachlawinen beeinträchtigt. So war stets ein Gang betroffen, wodurch es zu einer Gefährdung von Personen kam, die diesen Gang benutzten. Zudem wurde regelmäßig ein Zaun beschädigt. Des weiteren musste jedes Mal der Schnee beseitigt werden. Der Grundstückseigentümer klagte daher gegen seinen Nachbarn auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.09.2014
- 6 U 205/13 -
Bezeichnung einer App kann Markenschutz genießen - Titelschutz für Wetter-App
Wegen fehlender Unterscheidungskraft genießt App "wetter.de" keinen Markenschutz
Der Name einer App kann grundsätzlich unter den Markenschutz fallen. Da der Begriff "Wetter" rein beschreibend ist, genießt die App "wetter.de" wegen fehlender Unterscheidungskraft aber keinen Markenschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Betreiberin der Homepage "www.wetter.de" und der dazugehörigen App "wetter.de" gegen die Betreiberin einer Wetter-App unter den Bezeichnungen "wetter DE", "wetter-de" und "wetter-DE" auf Unterlassung. Die Klägerin befürchtete aufgrund der ähnlichen Bezeichnung der beiden Apps eine Verwechslung. Sie beanspruchte daher Markenschutz. Das Landgericht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 28.09.1979
- 13 U 86/79 -
Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar
Anspruch auf Unterlassung besteht nicht
Fotografiert ein Mieter aus seiner Wohnung oder dem Treppenhaus den Balkon eines Mitmieters, so liegt darin weder eine Besitzstörung noch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fotografierte ein Mieter vom Fenster des Treppenhauses sowie aus seiner Wohnung heraus den Balkon eines Mitmieters. Zweck der Aufnahmen war die Sicherung von Beweismitteln für einen späteren Prozess. Der Mitmieter war mit den Fotoaufnahmen nicht einverstanden und klagte auf Unterlassung.Das Oberlandesgericht Celle entschied... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2014
- 1115 Cs 254 Js 176411/13 -
Veranstaltung von Internet-Glücksspielen ohne Erlaubnis: Teilnehmer an Glücksspielen machen sich strafbar
Teilnehmer müssen Zulässigkeit des Glücksspiels in Nutzungsbedingungen überprüfen
Wer über einen Internetanbieter, der in Deutschland keine Zulassung hat, Black Jack spielt, macht sich strafbar. Dies entschied das Amtsgericht München.
Nach § 285 StGB macht sich strafbar, wer sich an einem öffentlichen Glückspiel (§ 284 StGB) beteiligt.Im zugrunde liegenden Streitfall spielte ein 25-jähriger Malermeister aus München über einen Internetanbieter das Glücksspiel Black Jack. Der Anbieter gehört zu einer Holding mit Sitz in Gibraltar und verfügt in Deutschland über keine Erlaubnis zur Veranstaltung von... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 18.06.2014
- K 134/12 -
(Kein) inländischer Wohnsitz während der Auslandstätigkeit
Inländischer Wohnsitz wird bei eigentlichem Auslandsaufenthalt nicht durch kurzzeitige Besuche und Aufenthalte beibehalten oder begründet
Ein inländischer Wohnsitz wird während eines auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthaltes nicht durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, beibehalten oder begründet. Das gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen während dieser Zeit die Nutzung seiner inländischen Wohnung weiterhin möglich wäre. Dies entschied das Finanzgericht Hamburg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ging zusammen mit seiner Ehefrau für seinen Arbeitgeber für fünf Jahre ins europäische Ausland, wo er einen Mietvertrag über ein Haus zunächst für vier Jahre schloss und dann für ein Jahr verlängerte. Das den Klägern gehörende Einfamilienhaus in Deutschland wurde während der Zeit zunächst von den auch zuvor dort wohnenden studierenden Söhnen... Lesen Sie mehr