wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 28.01.2015

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09.10.2014
- GrS 1/13 -

Erfordernis zur Divergenzanfrage und Vorlage an den Großen Senat dient Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Regelung soll aus­einander­driftendes Recht verhindern

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Divergenzanfrage und zur Vorlage an den Großen Senat auch im Fall der Änderung eines Geschäfts­verteilungs­plans fortbesteht, wenn der bisher zuständige Senat mit der Rechtsfrage, deren Beurteilung streitig ist, weiter befasst werden kann. Dem Beschluss lag eine Anfrage des VI. Senats zugrunde, in der es um die Anerkennung von Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 des Ein­kommen­steuer­gesetzes ging.

Will ein Senat des Bundesfinanzhofs in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats abweichen, ist dieser Senat nach § 11 der Finanzgerichtsordnung zu einer Divergenzanfrage und für den Fall, dass der andere Senat an seiner Rechtsauffassung festhält, zu einer Vorlage an den Großen Senat verpflichtet, wenn er gleichwohl hiervon abweichen will.In diesem Zusammenhang betont der Beschluss vom 9. Oktober 2014, dass die Einrichtung der Großen Senate bei allen obersten Bundesgerichten der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Damit wird das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2015
- 9 KN 59/14 und 9 KN 309/13 -

Betten­steuer­satzungen in Lüneburg und Schulenberg unwirksam

Normenkontrollanträge von Hoteliers gegen Bettensteuer erneut erfolgreich

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat in zwei Normen­kontroll­verfahren die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungs­betrieben (Beherbergungsteuer) und die Satzung der Gemeinde Schulenberg im Oberharz über die Erhebung einer Übernachtungssteuer für unwirksam erklärt.

Den Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hansestadt Lüneburg erhebt eine Steuer in Höhe von 3 Euro je Übernachtung und Person in einem Hotel ab einer Klassifizierung von 4 Sternen (nach dem Klassifizierungssystem "Deutsche Hotelklassifizierung") sowie in Höhe von 2 Euro für Beherbergungsbetriebe ohne Klassifizierung bzw. in Hotels bis zu einer Klassifizierung von einschließlich 3 Sternen.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.11.2014
- VI R 1/13 -

Aufwendungen für Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung können steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein

Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage ist als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i.S. des § 35 a Abs. 3 des Ein­kommen­steuer­gesetzes (EStG) sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte in der Einkommensteuererklärung 2010 für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses vergeblich eine Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 3 EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Dichtheitsprüfung... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.05.2014
- 18 S 34/13 -

200 qm Wohnung für dreiköpfige Familie des Vermieters: Eigen­bedarfs­kündigung zulässig

Kein Vorliegen einer missbräuchlichen Inanspruchnahme einer zu großen Fläche

Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis mit einem seiner Mieter wegen Eigenbedarfs und steht der dreiköpfigen Familie des Vermieters daraufhin 200 qm Wohnfläche zur Verfügung, ist darin keine missbräuchliche Inanspruchnahme einer zu großen Fläche zu sehen. Die Eigen­bedarfs­kündigung ist zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde den Mietern einer Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Mieter hielten dies jedoch für unzulässig, da der dreiköpfigen Familie des Vermieters durch die Zusammenlegung der Wohnung der Mieter und der Wohnung des Vermieters eine 200 qm Wohnung zur Verfügung stehen würde. Die Mieter hielten dies für eine missbräuchliche Inanspruchnahme einer zur... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.01.2015
- BVerwG 6 C 1.14, BVerwG 6 C 2.14 und BVerwG 6 C 3.14 -

Waffenrechtliche Erlaubnis darf wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos" entzogen werden

Vorliegen strafrechtlicher Auffälligkeiten der Gruppe für Widerruf wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht erforderlich

Waffenrechtliche Erlaubnisse, die einem Mitglied des Bandidos Motorcycle Club (MC) erteilt worden waren, können auch dann wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn weder dieses Mitglied noch die Teilgruppierung (Chapter) der Bandidos, der er angehört, bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht in drei Fällen entschieden.

Die Kläger der drei Verfahren sind jeweils im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse. Sie sind Mitglied verschiedener Chapter des Bandidos MC (Bandidos MC Regensburg, Bandidos MC Passau) mit der Funktion eines Präsidenten oder Vizepräsidenten. Nachdem diese Mitgliedschaften dem Landratsamt als zuständiger Waffenbehörde bekannt geworden war, widerrief es allein wegen dieser Mitgliedschaft... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2014
- 18 WF 11/14 -

Keine Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen eine Mutter wegen Vereitelung des Umgangs bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch den Vater

Keine zwangsweise Durchsetzung einer dem Kindeswohl widersprechenden Umgangsregelung

Besteht der Verdacht, dass der Vater sein minderjähriges Kind sexuell missbraucht hat und verweigert daher die Mutter den Umgang, so kann gegen die Mutter kein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Denn gefährdet eine Umgangsregelung das Kindeswohl, kann sie nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater einer Tochter hatte aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Freiburg jeden dritten Sonntag in der Zeit von 9 bis 19 Uhr Umgang mit seinem Kind. An solch einem Tag im April 2013 kam es nach Aussage seiner zur damaligen Zeit siebenjährigen Tochter zu einem sexuellen Missbrauch. Der Vater besuchte im Rahmen seines Umgangsrechts... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.08.1993
- 2/11 S 142/93 -

Vorsätzlich falsches Anschwärzen des Vermieters bei einer Behörde rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Vorherige Abmahnung nicht erforderlich

Schwärzt ein Mieter vorsätzlich falsch seinen Vermieter bei einer Behörde an, so rechtfertigt dies ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Mieter einer Wohnung und eines Gewerberaums gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die bewusst falsche Beschuldigung, dass ihr Vermieter Wohnraum zweckentfremde. Der Vermieter kündigte daraufhin im Februar 1993 fristlos das Mietverhältnis. Da die Mieter die Kündigung nicht anerkannten, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr