wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 04.06.2015

Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2015
- 65 S 477/14 -

Mieter steht Miet­rück­zahlungs­anspruch wegen Wohn­flächen­unter­schied trotz Mietzahlungen durch Jobcenter zu

Trotz Übernahme der Mietzahlungen durch Jobcenter bleibt weiterhin der Mieter Zahlungspflichtiger

Einem Mieter steht auch dann ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlter Miete wegen eines Wohn­flächen­unter­schieds zu, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter erfolgen. Denn trotz der Übernahme der Mietzahlungen durch das Jobcenter ist weiterhin der Mieter zur Zahlung verpflichtet und somit berechtigt zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung gegen ihren Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete. Hintergrund dessen war eine nachteilige Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche. Der Vermieter erkannte einen Rückforderungsanspruch der Mieterin nicht an. Seiner Meinung nach habe das Jobcenter die zu viel gezahlte Miete zurück fordern können, da dieses die Mietzahlungen der Mieterin übernommen hatte.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung überbezahlter Miete... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2015
- VG 14 K 344.11 und VG 14 K 150.12 -

Keine roten Hemden und schwarze Schürzen an der Fleischtheke

Bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen sind keine geeignete Arbeitskleidung für fleisch- und wurstverarbeitenden Betrieb

In einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzel­handels­betrieb sind bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen keine geeignete Arbeitskleidung. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Inhaber von vier Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Bei Kontrollen der Ladengeschäfte stellte das Bezirksamt fest, dass das Bedienungspersonal der Fleisch- und Wursttheke bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen trug. Die Behörde gab dem Kläger daraufhin auf, für helle Arbeitskleidung des Personals zu sorgen. Nur auf heller Kleidung sei... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 06.02.2015
- 63 S 236/14 -

Mietminderung von 10 % bei ständigen Lärmstörungen in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen

Vorliegen von über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß an Beeinträchtigungen

Kommt es nicht nur gelegentlich, sondern ständig zu Lärmstörungen bis in die Nacht hinein durch Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 %. Denn insoweit gehen die Beeinträchtigungen über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß hinaus. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da es nahezu täglich zu Lärmbelästigungen durch seine Nachbarn in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen kam. Die Störungen fingen teilweise vor 6.00 Uhr an und dauerten regelmäßig bis nach 22.00 Uhr und zum Teil bis nach 0.00 Uhr an. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht... Lesen Sie mehr

Werbung

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.06.2015
- C-195/14 -

EuGH: Verpackung darf Verbraucher nicht in die Irre führen - Himbeer-Tee muss Himbeer-Aroma enthalten

Entscheidung des EuGH im Streit zwischen der Verbraucherzentrale und der Teekanne GmbH & Co. KG.

Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt, die tatsächlich in dem Erzeugnis nicht vorhanden ist. Das Verzeichnis der Zutaten kann, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein, einen sich aus der Etikettierung ergebenden falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

Das Unternehmen Teekanne vertreibt einen Früchtetee unter der Bezeichnung "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer". Die Verpackung weist u. a. Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Angaben "Früchtetee mit natürlichen Aromen", "Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack" und "nur natürliche Zutaten" auf. Tatsächlich enthält der Früchtetee keine natürlichen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2015
- 5 V 10344/14 -

City-Tax: Berliner Hotelbetreiber müssen die Übernachtungsteuer vorerst weiter zahlen

Antragstellerin konnte kein besonderes berechtigtes Interesse bezüglich vorläufiger Aussetzung des Übernachtung­steuergesetzes vorweisen

Ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Pflicht zur Zahlung der in Berlin seit dem 01. Januar 2014 erhobenen Übernachtungsteuer ist vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen worden.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die Betreiberin eines in Berlin ansässigen Hotels verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nach dem Übernachtungsteuergesetz - ÜnStG - erhobenen und auch als City-Tax bezeichneten Steuer geäußert. Das Land Berlin, so die Antragstellerin, verfüge nicht über eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz, da die Steuer als... Lesen Sie mehr