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alle Urteile, veröffentlicht am 23.06.2015

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.05.2015
- S 18 U 113/10 -

Einseitige Kniegelenksarthose kann Berufskrankheit sein

Ausgeprägte Knie­gelenks­erkrankung eines Gas- und Wasserinstallateur kann auf arbeitsbedingte einseitige Belastung zurückgeführt werden

Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass bei einem Handwerker, der jahrelang einseitig kniend in der sogenannten Fechterstellung gearbeitet hat, eine einseitige Kniegelenksarthose als Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufs­krankheiten­verordnung anerkannt und entschädigt werden kann.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Gas- und Wasserinstallateur aus Werne mehr als 13.000 Stunden kniebelastende Tätigkeiten mit einer Mindesteinwirkungsdauer von einer Stunde pro Schicht geleistet. Wegen der Einseitigkeit der bei dem Kläger bestehenden Gonarthrose bezweifelte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft deren berufliche Verursachung und lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit ab.Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Berufsgenossenschaft dazu, die Kniegelenksarthrose rechts als Folge der Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung anzuerkennen und dem Kläger eine Verletztenrente... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2015
- 3 K 1387/14 -

Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern Sonderausgabenabzug für Kranken­versicherungs­beiträge nicht

Krankenversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung dürfen nicht um gezahlten Bonus gekürzt werden

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden, dass der für Kranken­versicherungs­beiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines "Bonusprogramms" geleistet werden.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls machten in ihrer Einkommensteuererklärung für 2012 Arbeitnehmerbeiträge der Klägerin zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung) als Sonderausgaben geltend (2.663 Euro). Im Einkommensteuerbescheid wurden diese Beiträge vom beklagten Finanzamt gekürzt, weil die Klägerin im Rahmen eines Bonusprogramms von ihrer Krankenkasse... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2015
- OVG 6 B 19.15, OVG 6 B 26-29.15, OVG 6 B 31.15 und OVG 6 B 32.15 -

Brandenburger Feuerwehrbeamte erhalten Entschädigung für Mehrarbeit

Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vom Land Brandenburg falsch ermittelt

Die Städte Cottbus und Oranienburg müssen ihren Feuerwehrbeamten für geleistete Mehrarbeit Entschädigung zahlen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg in einem Musterverfahren betreffend die Stadt Cottbus und sechs weiteren Verfahren, die die Stadt Oranienburg betreffen und wies damit die Berufungen der Städte gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Cottbus bzw. Potsdam zurück.

Die verhandelten Fälle betreffen den Zeitraum von 2007 bis 2013. Die im 24-Stunden-Schichtdienst eingesetzten Feuerwehrbeamten wurden auf ihren Antrag auf der Grundlage der für die Feuerwehren im Land Brandenburg einschlägigen Arbeitszeitverordnungen zu einem Dienst mit Arbeitszeiten (einschließlich Bereitschaftsdienst) herangezogen, die im Jahresdurchschnitt regelmäßig 56 Wochenstunden... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 06.05.2015
- 31 C 2752/14 -

Formulierung im Mietvertrag "Betriebskosten iSd" für Voraus­zahlungs­pflicht des Mieters unerheblich

Offensichtliche Lücke wird durch gesetzliche Regelungen der §§ 556 f. BGB ausgefüllt

Beinhaltet der Mietvertrag die Formulierung "Betriebskosten iSd", so ändert das nichts an der Voraus­zahlungs­pflicht des Mieters, wenn die Betriebskosten nach dem Mietvertrag ausdrücklich vom Mieter zu tragen sind. Die offensichtliche Lücke wird durch die gesetzlichen Regelungen der §§ 556 f. BGB ausgefüllt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen. Ihrer Meinung nach sei nicht wirksam vereinbart worden, dass sie als Mieterin die Betriebskosten zu tragen habe. Sie verwies zur Begründung auf folgende Formulierung im Mietvertrag: "Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Auf diese Betriebskosten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015
- I-21 U 149/14 -

Reisepreisminderung von 15 % aufgrund defekter Klimaanlage, stark durchgelegener Matratze, defektes Fernsehgerät und nicht frischer Backwaren

Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit aufgrund fehlender Erheblichkeit der Reisemängel

Führt eine defekte Klimaanlage dazu, dass nachts die Temperaturen nicht unter 24 °C fallen, muss ein Reisender eine Nacht auf einer stark durchgelegenen Matratze schlafen, ist das Fernsehgerät für einen Tag nicht funktionsfähig und fehlt es in einem gehobenen Mittelklassehotel an frischen Backwaren zum Frühstück, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 15 %. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit besteht daneben nicht, da insoweit die Reisemängel als nicht erheblich zu werten sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Reisender sowohl eine Reisepreisminderung als auch einen Schadenersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit gerichtlich geltend. Zur Begründung führte er mehrere Reisemängel an, denen er während seines Pauschalurlaubs im Juli 2012 ausgesetzt worden sei. Im Einzelnen ging es um folgende behauptete Mängel: sein Zimmer sei aufgrund eines Türspaltes... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2015
- 2 S 2555/13 -

Übernachtungssteuer in Freiburg ist rechtmäßig

Auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichzusetzen mit der Umsatzsteuer

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung einer Übernachtungssteuer rechtmäßig ist. Die auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichartig mit der Umsatzsteuer und darf beim Beherbergungs­betrieb als Steuerschuldner erhoben werden, der sie auf den Übernachtungsgast als eigentlichen Steuerträger abwälzen kann. Die mit der Übernachtungssteuer verbundenen Mitwirkungslasten der Beherbergungs­betriebe sind nicht unverhältnismäßig. Zudem verletzt die Satzung auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Damit blieb der Normen­kontroll­antrag einer Hotel-Betreiberin aus Freiburg erfolglos.

Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau (Antragsgegnerin) beschloss am 15. Oktober 2013 eine Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Freiburg im Breisgau (Übernachtungsteuersatzung). Gegenstand der Übernachtungsteuer ist der Aufwand eines Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen privaten Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel,... Lesen Sie mehr