alle Urteile, veröffentlicht am 30.06.2015
Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2015
- 912 OWi 416 Js 101706/15 -
Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist nur bei stehendem Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor erlaubt
AG München zum Handyverbot beim Autofahren
Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist erlaubt, wenn das Auto steht und beim Kraftfahrzeug der Motor ausgeschaltet ist. Das Handy wird benutzt, sobald es aufgenommen und in der Hand gehalten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr eine 55-jährige Münchnerin am 22. September 2014 mit ihrem Pkw BMW auf der Leopoldstraße in München stadteinwärts. Es herrschte stockender Verkehr. Im Gegenverkehr kam ein Polizeiwagen mit zwei Polizeibeamten vorbei. Diese sahen, dass die Fahrerin ein Mobiltelefon benutzte. Sie hielt es in der linken Hand am linken Ohr und man konnte sehen, dass sie mit dem Mund Sprechbewegungen machte. Die Fahrerin schaute kurz zu den Polizeibeamten und nahm das Handy ruckartig nach unten. Die Polizisten wendeten und fuhren der Frau hinterher. Als das Polizeifahrzeug den BMW eingeholt hatte und sich auf der linken Spur neben... Lesen Sie mehr
Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.08.1984
- 4 S 2099/84 -
Zweimaliger kurzfristiger Besuch einer Nachbarskatze im Schlafzimmer innerhalb eines knappen halben Jahrs begründet keinen Unterlassungsanspruch
Grundstückseigentümer muss Besuch einer Katze auf Grundstück hinnehmen
Dringt die Katze eines Nachbarn innerhalb eines knappen halben Jahrs zweimal kurzfristig in das Schlafzimmer eines Grundstückseigentümers ein, so stellt dies noch keine Besitzstörung dar, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt. Zudem muss ein Grundstückseigentümer aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses den Besuch einer Katze auf dem Grundstück hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks klagten im Jahr 1984 gegen einen ihrer Nachbarn auf Unterlassung des Besuchs ihrer Katze. Hintergrund dessen war, dass die Katze unter anderem innerhalb eines knappen halben Jahres zweimal kurzfristig in ihr Schlafzimmer eindrang und zudem regelmäßig ihr Grundstück betrat.Das... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.06.2015
- 7 BV 14.1707 -
Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag für Privathaushalte ist rechtmäßig
Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung sachgerecht
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch deren Inhaber verfassungsgemäß ist. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München.
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei die Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung sachgerecht. Aufgrund der Entwicklung der elektronischen Medien habe das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt. Rundfunkprogramme... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bergen, Urteil vom 29.10.2014
- 25 C 133/14 -
Inhaber des Grabpflegerechts kann Grabschmuck eines Verwandten auf Vereinbarkeit mit übrigem Schmuck überprüfen
Kein Anspruch des Verwandten auf Bestimmung des Grabschmucks ohne Mitwirkung des Grabpflegerechtsinhabers
Dem Inhaber des Grabpflegerechts steht das Recht zu den Grabschmuck eines Verwandten dahingehend zu überprüfen, ob er mit dem übrigen Schmuck vereinbar ist. Dem Verwandten steht dagegen ein Anspruch auf selbstständige Bestimmung des Grabschmucks ohne Mitwirkung des Grabpflegerechtsinhabers zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich ein Cousin und eine Cousine über eine Grabschmuckablage. Es ging dabei um ein Gemeinschaftsgrab, in dem neben der Mutter des Cousins auch der Vater der Cousine und die gemeinsamen Großeltern beigesetzt waren. Die Inhaberin des Grabnutzungsrechts war die Cousine. Der Cousin verlangte nunmehr, dass die Cousine eine Ablage von Grabschmuck durch... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Halle, Urteil vom 24.06.2015
- 7 Ca 2470/14 -
Dringender Verdacht einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
Entgegennahme unberechtigter Vorteile am Arbeitsplatz zerstört regelmäßig Vertrauen in Zuverlässigkeit und Redlichkeit
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn der Verdacht dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher wichtiger Grund kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Vorteile im privaten Bereich entgegen nimmt, die unter Bezug auf sein Arbeitsverhältnis geleistet werden. Unabhängig von einer eventuellen Strafbarkeit verletzt er dadurch seine vertragliche Pflicht, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Der wichtige Grund kann in der zu Tage getretenen Einstellung des Arbeitnehmers, bei Erfüllung seiner Aufgaben unberechtigte Vorteile entgegen zu nehmen, liegen. Hierdurch zerstört er regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Halle hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit April 1991 bei der beklagten Bundesagentur für Arbeit als Angestellte, seit Januar 2011 als Geschäftsführerin des Jobcenters Halle, tätig.Die Bundesagentur für Arbeit hegte aufgrund einer Strafanzeige gegenüber der Klägerin den Verdacht der Vorteilsnahme im Amt. Sie behauptete, die Klägerin habe aus einer im... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.06.2015
- 2 BvR 1967/12 -
Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung in einer Vorsorgevollmacht bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verfassungsgemäß
Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen aufgrund des staatlichen Schutzauftrags verhältnismäßig
Das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung für die Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten in ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen wie z. B. Fixierungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm damit eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Im Rahmen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann nicht wirksam auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden. Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist aufgrund des staatlichen Schutzauftrags gerechtfertigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die in einem Seniorenpflegeheim untergebrachte Beschwerdeführerin erteilte im Jahr 2000 eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht an ihren Sohn, der ebenfalls Beschwerdeführer ist. Im Sommer 2012 erreichte sie die Pflegestufe III. Nachdem die Beschwerdeführerin mehrfach aus einem Stuhl oder ihrem Bett auf den Boden gefallen war und sich... Lesen Sie mehr