alle Urteile, veröffentlicht am 01.06.2015
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2015
- L 5 KR 254/14 -
Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" wird nicht durch Wiedervorstellungstermin beendet
Bloße Angabe eines Wiedervorstellungstermins belegt keine Begrenzung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Bescheinigt der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres", ohne einen Endzeitpunkt anzugeben, kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermins nicht geschlossen werden, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu diesem Termin beschränkt sein soll. Deshalb kann die zuständige Krankenkasse verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls litt unter Wirbelsäulen- und Schulterbeschwerden und der behandelnde Arzt hat im letzten Auszahlungsschein Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" bescheinigt. Gleichzeitig war ein Wiedervorstellungstermin genannt. Nachdem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu dem Ergebnis gelangt war, dass die Arbeitsunfähigkeit nur bis zu einem früheren Termin belegt sei, hat die beklagte Krankenkasse eine weitere Krankengeldzahlung abgelehnt, die Klägerin müsse sich vielmehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Die Klägerin legte dann zwei weitere Auszahlungsscheine mit einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 28.05.2015
- 13 U 104/14 -
Persönliche Kontaktaufnahme des Bauer-Verlags mit Bettina Wulff verletzt nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Bettina Wulff unterliegt im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die direkte Kontaktaufnahme des Bauer-Verlags mit Bettina Wulff in einem Abmahnverfahren nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Achtung der Privatsphäre von Bettina Wulff verletzen. Das Schreiben des Verlages war nach Auffassung des Gerichts objektiv nicht dazu geeignet, Bettina Wulff zu verunsichern, da es sachlich gefasst war und keine ehrverletzenden Äußerungen enthielt.
Im zugrunde liegenden Verfahren mahnte Bettina Wulff den beklagten Presseverlag wegen einer vermeintlich unzulässigen Bildberichterstattung durch Anwaltsschreiben ab. Dieses Abmahnschreiben schloss mit dem Hinweis: "Unsere Mandantin ist für eine Antwort in Bezug auf dieses Schreiben nicht empfangsbereit. Sie wünscht nicht direkt diesbezüglich angeschrieben zu werden, sondern dass die... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2015
- 19 Ca 7448/14 -
Betriebsratsmitglied kann trotz fehlenden Betriebsratsbeschlusses angesichts von Arbeitnehmerbeschwerden und bevorstehender Betriebsratssitzung Betriebsbegehung durchführen
Recht zur Freistellung zwecks Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben besteht
Ein Betriebsratsmitglied ist berechtigt, vor einer anstehenden Betriebsratssitzung eine Betriebsbegehung durchzuführen, um Beschwerden der Belegschaft nachzugehen. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob das Betriebsratsmitglied freigestellt ist oder die Begehung durch einen Betriebsratsbeschluss gedeckt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebsratsmitglied beabsichtigte innerhalb des Flughafens Frankfurt am Main mit einem Kollegen zusammen im August 2014 eine Betriebsbegehung durchzuführen. Dabei sollte insbesondere in Anbetracht einer bevorstehenden Betriebsratssitzung Mitarbeiterbeschwerden nachgegangen werden. Dem Betriebsratsmitglied wurde jedoch mitgeteilt, dass... Lesen Sie mehr
Werbung
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 29.04.2015
- S 14 AL 6/13 -
Arbeitslosenversicherung: Kein Anspruch Gründungszuschuss bei hoher Abfindung
Lebensunterhalt ist durch gezahlte Abfindung gesichert
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass die Gewährung eines Gründungszuschusses im Ermessen der Arbeitsagentur liegt. Verfügt ein Arbeitsloser aufgrund einer erhaltenen Abfindung über genügend finanzielle Ressourcen, um das Gründungsvorhaben selbst zu finanzieren, kann der Gründungszuschuss daher von der Arbeitsagentur versagt werden.
Ein Arbeitsloser, der sich selbständig machen will, kann hierfür einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten. Dieser Zuschuss wird zunächst für sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro pro Monat gezahlt und kann für weitere neun Monate verlängert werden. Er setzt u.a. voraus, dass der Arbeitslose die Tragfähigkeit der Existenzgründung... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.05.2015
- BVerwG 6 C 4.14, BVerwG 6 C 5.14, BVerwG 6 C 6.14 -
Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen
Postbeamtenversorgungskasse ist nicht für Nachversicherungslast zahlungspflichtig
Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank AG) können von der Postbeamtenversorgungskasse nicht die Erstattung der Kosten verlangen, welche sie als Arbeitgeber für bei ihnen beschäftigte Beamte im Falle ihres Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis für ihre Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an deren Träger gezahlt haben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost wurden die bei dieser tätig gewesenen Postbeamten zur Beschäftigung zugewiesen. Die beklagte Postbeamtenversorgungskasse zahlt für die Postnachfolgeunternehmen die Versorgungsbezüge an die in den Ruhestand getretenen Postbeamten. Die Postnachfolgeunternehmen zahlen zur Finanzierungen dieser Leistungen einen jährlichen Beitrag in Höhe... Lesen Sie mehr