alle Urteile, veröffentlicht am 01.06.2016
Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 01.04.2016
- S 13 KR 293/14 -
Anspruch auf Angleichung unterschiedlicher Brüste besteht nur bei entstellender Wirkung
Patientin hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Vergrößerung einer normal entwickelten Brust
Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass eine Versicherte nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme für Angleichung unterschiedlicher Brüste hat, wenn die Behandlung aufgrund einer entstellenden Wirkung explizit notwendig ist. Zieht sich die Versicherte eine Krankheit vorsätzlich selbst zu, darf die Krankenkasse nach den gesetzlichen Vorschriften die Versicherten an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen.
Die 27 Jahre alte Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls litt seit ihrer Pubertät an einer zu klein ausgebildeten rechten Brust. Die Beklagte erkannte an, dass es sich dabei um eine entstellende Störung handelte. Die Behandlung sollte in zwei Schritten erfolgen. Zunächst sollte die rechte Brust mit einem Expander im Vergleich zur linken Seite übergroß erweitert werden. In einem zweiten Schritt sollte der Expander durch ein Silikonimplantat ersetzt werden. Durch die sich anschließende Hautschrumpfung sollte eine nahezu gleiche Größe der Brüste erreicht werden. Die Klägerin ließ aber nur die erste Operation durchführen. Im Anschluss beantragte... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 31.05.2016
- B 1 A 2/15 R -
Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen
Gruppenversicherungsvertrag der Krankenkasse stellt zusätzliche, nicht per Gesetz zugelassene Leistung dar
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein zwischen einer Krankenkasse und einem privaten Krankenversicherer geschlossener Vertrag, der die Mitglieder der Krankenkasse und deren familienversicherte Angehörige weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten versichert, unzulässig ist.
Die klagende Krankenkasse des zugrunde liegenden Verfahrens versicherte bei einem privaten Krankenversicherer ihre Mitglieder und deren familienversicherten Angehörigen weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten. Das Bundesversicherungsamt bat nach anfänglicher Duldung um Beendigung des Vertrags, beriet die Klägerin aufsichtsrechtlich und verpflichtete sie, den Gruppenversicherungsvertrag... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.04.2016
- 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 -
Präventive Ingewahrsamnahme in Zusammenhang mit Castortransport zulässig
Verfassungsbeschwerde erfolglos - BVerfG verneint Verletzung des Rechts auf Freiheit der Person
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung von Straftaten nicht zur Entscheidung angenommen. Die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts verletzen die Beschwerdeführer nicht in ihrem Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG), da die zur Rechtfertigung präventiver Freiheitsentziehung gebotene strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Landgericht ausreichend berücksichtigt wurde. Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Wertungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Während eines Castortransports traf die Polizei am 26. November 2011 gegen 11.32 Uhr auf dem Gleisbett in der Nähe des niedersächsischen Ortes Dannenberg eine Gruppe von 30 Personen beim sogenannten "Schottern" an. 14 Personen, darunter die Beschwerdeführer, wurden von der Polizei einer Identitätsfeststellung unterzogen, festgenommen und in die Gefangenensammelstelle verbracht. Am frühen... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015
- 2 AZR 517/14 -
BAG: Fehlende Information über Untersuchungshaft rechtfertigt grundsätzlich nur bei schwerem Verstoß gegen Anzeigepflicht fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
Schwerwiegender Verstoß bei vorsätzlicher und beharrlicher Unterlassung der Mitteilung
Kommt ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft und informiert er seinen Arbeitgeber nicht darüber, so kommt nur dann eine fristlose Kündigung in Betracht, wenn durch die unterlassene Mitteilung besonders schwerwiegend die arbeitsvertragliche Informationspflicht verletzt wird. Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich und beharrlich die Mitteilung unterlässt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall geriet ein Dipol-Informatiker im April 2011 in Untersuchungshaft, da der Verdacht bestand, dass er mehrere Straftaten begangen hat. In der Folgezeit informierte er nicht seine Arbeitgeberin, ein IT-Unternehmen, über die Untersuchungshaft. Sie wusste daher weder den Grund seiner Verhaftung noch den Ort seiner Unterbringung. Die Arbeitgeberin kündigte deshalb... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2016
- 115 C 448/15 -
Unzulässige Zusammenfassung der Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" in Betriebskostenabrechnung
Keine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung
Fasst der Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" zusammen, so ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Ihm steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 als "städtische Abgaben" zusammengefasst. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich daher die geforderte Nachzahlung zu leisten. Die Vermieter erhoben daraufhin Zahlungsklage.Das Amtsgericht Aachen entschied... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 09.05.2016
- 4 K 696/15.NW -
Transportunternehmen muss für Umweltgefährdung nach Sabotageakt an Gefahrguttransporter zahlen
Beförderer von Gefahrgut hat nach eigener Pflichtverletzung für Kosten der Beseitigung der verursachten Umweltgefahren zu haften
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Halterin zweier Gefahrguttransporter, aus denen nach einem Sabotageakt 10.000 bzw. 4.000 Liter leicht entzündliches Isopropanol und Testbenzin im Juli 2013 in Frankenthal ausgelaufen und in den Boden sowie in die Kanalisation eingedrungen waren, der Stadt Frankenthal Kosten in Höhe von rund 83.000 Euro für die Beseitigung der dadurch eingetretenen Umweltgefahren bezahlen muss.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fahrer der beiden gekennzeichneten Gefahrguttransporter der Klägerin hatten am Abend des 21. Juli 2013 die Fahrzeuge auf bzw. nahe dem Lkw-Parkplatz in der Beindersheimer Straße in Frankenthal geparkt. In der Nacht öffneten unbekannte Personen an den beiden unbewachten Fahrzeugen sowie an einem weiteren mit 3.000 Litern Getriebeöl... Lesen Sie mehr