alle Urteile, veröffentlicht am 07.06.2016
Amtsgericht München, Urteil vom 06.03.2016
- 1117 OWi 254 Js 225568/15 -
Taxiunternehmen wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung zu Geldbuße verurteilt
Geschäftsführer des Unternehmens hätten Geschäftsbetrieb nicht ohne Prüfung der Zulässigkeit Geschäftspraxis aufrecht erhalten dürfen
Das Amtsgericht München hat ein Taxiunternehmen wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung zu einer Geldbuße von 12.800 Euro und die beiden Geschäftsführer des Unternehmens persönlich zu jeweils 2.750 Euro Geldbuße verurteilt.
Im zugrunde liegenden Streitfall bot ein Taxiunternehmen im gesamten Jahr 2014 über eine Smartphone-App Software (sogenannte "Mobile-App") die Möglichkeit an, Fahrzeuge privater Dritter als Taxi zu bestellen. Sobald von einem Nutzer der Mobile-App eine Fahrt angefragt und das gewünschte Fahrziel eingegeben worden ist, wurde der voraussichtliche Fahrpreis angezeigt. Bestätigte der Nutzer sodann die Fahrtbestellung, erhielt er eine Mitteilung über das Fahrzeug, den Fahrer, den Anfahrtsweg und die voraussichtliche Anfahrtszeit, soweit auch der Fahrer die Fahrt akzeptierte. Nach der Fahrt wurden dem Nutzer die gefahrenen Kilometer, die Fahrtzeit und... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.05.2016
- 4 RBs 91/16 -
Bußgeld bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt
Überschreiten der innerorts geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung um 40 % ist als vorsätzliches Handeln zu werten
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass dann von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung auszugehen ist, wenn der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten hat. Eine darauf folgende Verhängung eines Bußgeldes ist nicht zu beanstanden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der zur Tatzeit 55 Jahre alte Betroffene aus Höxter ist bereits mehrfach verkehrsrechtlich, u.a. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Erscheinung getreten. Im August 2015 befuhr er mit seinem Pkw Daimler Benz in Höxter innerorts die B 64 (Entlastungsstraße). Die zulässige, auch durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesene... Lesen Sie mehr
Landgericht Trier, Beschluss vom 12.05.2016
- 5 T 33/16 -
Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von Pfändung nicht betroffen
Erschwerniszulagen im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt
Das Landgericht Trier hat auf die Beschwerde eines Schuldners hin festgestellt, dass die Sonntags-, Feiertags und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sogenannte Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt sind (§ 850 a Nr. 3 ZPO).
Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellte das Landgericht Trier in der vorliegenden Entscheidung heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.10.2015
- 13 WF 149/15 -
DJ nimmt Kinder mit zur Party: Ort des Umgangs kann grundsätzlich vom umgangsberechtigten Elternteil bestimmt werden
Wahrnehmung des Umgangsrechts kann am Arbeitsplatz des Umgangsberechtigten erfolgen
Grundsätzlich kann das umgangsberechtigte Elternteil bestimmen, an welchem Ort es den Umgang mit dem Kind vornehmen möchte. Daher kann ein Discjockey seine Kinder auch mit zu einer Partyveranstaltung nehmen, solange dadurch nicht das Kindeswohl gefährdet wird. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die getrennt lebenden Eltern zweier minderjähriger Söhne hatten im März 2014 eine Umgangsvereinbarung geschlossen. Diese enthielt unter anderem eine Regelung, wonach der Kindsvater verpflichtet war, zu den regelmäßigen Umgangszeiten auch nachts zu Hause zu sein. Nach Ansicht der Kindsmutter habe der Vater gegen diese Regelung an einem Freitag... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.12.2015
- 3 C 140/15 -
Mieter haftet nicht auf Schadenersatz wegen Beschädigung des Treppenhauses nach unverschuldeter Schlägerei
Keine Haftung des Notwehrberechtigten für ungewollte Schäden
Wird das Treppenhaus eines Miethauses bei einer Schlägerei zwischen einem Mieter und einem Dritten beschädigt, so haftet dafür dann nicht der Mieter, wenn er unverschuldet in die Schlägerei geriet und die Schäden infolge des Notwehrrechts ungewollt entstanden sind. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 kam es zwischen dem Mieter einer Wohnung und einem Dritten zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Hintergrund dessen waren Eifersüchteleien des Dritten betreffend seiner Freundin. Im Rahmen der Schlägerei wurde der Dritte gegen die Wand des Treppenhauses gestoßen, wodurch diese beschädigt wurde. Die dadurch entstandenen Reparaturkosten... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.10.2008
- 5 Sa 827/08 -
Mitarbeiter geohrfeigt: Vorgesetzter muss 800 Euro Schmerzensgeld für Ohrfeige zahlen
Zur Schmerzensgeldbemessung bei einer Ohrfeige ohne weitere Verletzungsfolgen durch den vorgesetzten Schichtleiter eines Sicherheitsdienstes
In einem Schmerzensgeldverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln wurde einem Arbeitnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro gegen seinen vorgesetzten Schichtleiter zugesprochen. Dieser Schichtleiter hatte ihm während des Dienstes im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung über seine Arbeitspflichten eine Ohrfeige verpasst.
Zwischen dem als Sicherheitskraft beschäftigten Arbeitnehmer - dem Kläger - und seinem Schichtleiter - dem Beklagten - kam es während des Dienstes zu verbalen Auseinandersetzungen darüber, ob der Beklagte überhaupt weisungsbefugt sei. Dies endete damit, dass der Beklagte dem Kläger eine Ohrfeige versetzte.Dabei blieb vor Gericht streitig, ob der Beklagte lediglich mit... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.06.2016
- C-47/15 -
Illegale Einreise eines Drittstaatsangehörigen berechtigt Mitgliedsstaat nicht zwingend zur Verhängung einer Freiheitsstrafe
Auferlegung einer Freiheitsstrafe für illegal aufhältigen Drittstaatenangehörigen würde Wirksamkeit der EU-Rückführungsrichtlinie beeinträchtigen
Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen vor der Einleitung eines Rückkehrverfahrens allein deshalb eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann, weil er illegal in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats über eine Binnengrenze des Schengen-Raums eingereist ist. Dies gilt auch, wenn der Drittstaatsangehörige, der sich im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats nur auf der Durchreise befindet, bei seiner Ausreise aus dem Schengen-Raum festgenommen wird und ein Verfahren für seine Wiederaufnahme in dem Mitgliedstaat, aus dem er kam, eingeleitet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Mit der Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Folgenden: Rückführungsrichtlinie)* wurden gemeinsame Normen und Verfahren geschaffen, die die Mitgliedstaaten bei der Abschiebung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen aus ihrem Hoheitsgebiet anzuwenden haben. Die Richtlinie sieht vor, dass gegen jeden illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen... Lesen Sie mehr