alle Urteile, veröffentlicht am 26.10.2016
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.08.2016
- 15 O 54/16 -
Kaffeefahrtveranstalter darf Widerrufsrecht bei Matratzenverkäufen nicht aushebeln
Einschränkungen des Widerrufsrechts gesetzlich derart nicht vorgesehen
Das Landgericht Berlin hat die Verkaufspraxis eines Kaffeefahrtveranstalters untersagt, bei der gekaufte Matratzen bei der Lieferung direkt ausgepackt und auf das entsprechende Bett gelegt wurden. Ein Umtausch der Ware war laut Widerrufsbelehrungen des Veranstalters jedoch bei bereits ausgepackten Artikeln nicht mehr möglich.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Finsterwalde hatte sich auf seine Busreise nach Berlin mit Frühstück, Mittagessen und Stadtrundfahrt gefreut. Zunächst aber wurden den Teilnehmern auf einer Verkaufsveranstaltung Matratzen zum Kauf angeboten. Der Kläger kaufte zwei Matratzen für fast 2.600 Euro, die noch am gleichen Abend von dem Unternehmen bei ihm zu Hause angeliefert wurden. Direkt an der Haustür unterschrieb er, dass er mit dem Auspacken der Matratzen und Platzierung auf seine Betten einverstanden sei.Da der Kläger mit seinem Kauf nicht zufrieden war, wollte er die Matratzen kurz danach wieder zurückgeben.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2016
- XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15 -
Vorformulierte Bankklauseln über pauschales "Mindestentgelt" für geduldete Überziehungen unwirksam
BGH entscheidet über Zulässigkeit eines pauschalen Entgelts für geduldete Überziehungen
Der Bundesgerichtshof hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales "Mindestentgelt" für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.
In dem Verfahren XI ZR 9/15 hieß es in den von der beklagten Bank verwendeten "Bedingungen für geduldete Überziehungen" auszugsweise wie folgt: "5. Die Höhe des Sollzinssatzes für geduldete Überziehungen, der ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfällt, beträgt 16,50 % p. a. (Stand August 2012). Die Sollzinsen für geduldete Überziehungen fallen nicht an, soweit diese die Kosten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.10.2016
- VG 4 L 291.16 u.a. -
Strenge Anforderungen für Teilnahme am Sonderverfahren zur Vergabe von Spielhallenerlaubnissen
Ausschluss unvollständiger Bewerbungen von weiterer Teilnahme an Sonderverfahren nicht zu beanstanden
Die Teilnahme am Sonderverfahren für die Vergabe von Spielhallenerlaubnissen im Land Berlin ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und bestätigte in mehreren Eilverfahren die behördliche Praxis, unvollständige Bewerbungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Nach dem seit 2011 geltenden Spielhallengesetz sind neue Spielhallen in Berlin im Regelfall nur im Abstand von 500 Metern voneinander gestattet. Für Inhaber davor erteilter Spielhallenerlaubnisse sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor; sie ist mit dem 31. Juli 2016 abgelaufen. Bewerbungen dieser Betreiber konnten im Rahmen eines Sonderverfahrens nach dem sogenannten Mindestabstandsumsetzungsgesetz... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.08.2015
- 1 RBs 250/15 -
Spurwechsel auf Kreuzung zum Umfahren einer roten Ampel kann Rotlichtverstoß darstellen
Fahrspurwechsel muss Umfahren der roten Ampel zum Zweck haben
Wechselt ein Autofahrer im Kreuzungsbereich von der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger, so begründet dies dann einen Rotlichtverstoß, wenn der Fahrstreifenwechsel das Umfahren des Rotlichts zum Zweck hatte. Ist diese Absicht nicht gegeben, so liegt lediglich ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Autofahrerin wurde wegen eines Rotlichtverstoßes von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 600 EUR verurteilt. Die Autofahrerin befand sich im April 2014 an einer Kreuzung auf der Geradeausspur. Als die Ampel für diese Spur auf Grünlicht wechselte fuhr die Autofahrerin los. Nach dem Überfahren der Haltlinie und somit auf der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 15.10.2013
- 2 C 1438/13 -
Unwirksame Kleinstreparaturklausel bei Gesamtbelastung der jährlichen Kleinstreparaturen von über 6 % der Jahresbruttokaltmiete
Verstoß gegen Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB
Eine Kleinstreparaturklausel ist unwirksam, wenn sie eine jährliche Gesamtbelastung von mehr als 6 % der Jahresbruttokaltmiete vorsieht. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB vor. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Reparatur eines F. Grohe Innenoberteils in Höhe von 70,81 EUR tragen. Der Vermieter verwies insofern auf die Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag. Da die Mieterin die Klausel für unwirksam hielt, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2016
- VIII ZR 240/15 -
"Vorführeffekt": Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar
BGH erklärt Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung für zulässig
Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob es einem Käufer nach § 440 Satz 1 BGB zumutbar ist, dass der Verkäufer die geschuldete Nachbesserung bei einem nur sporadisch auftretenden, aber für die Verkehrssicherheit relevanten Mangel eine aufwendige Untersuchung zunächst unterlässt und den Käufer darauf verweist, das Fahrzeug bei erneutem Auftreten der Mangelsymptome wieder vorzuführen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens kaufte von der beklagten Kraftfahrzeughändlerin einen gebrauchten Volvo V 50 zum Preis von 12.300 Euro. Kurze Zeit nach der Übergabe des Fahrzeugs bemängelte der Kläger (u.a.), dass das Kupplungspedal nach Betätigung am Fahrzeugboden hängengeblieben sei, so dass es in die Ausgangsposition habe zurückgezogen werden müssen.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.10.2016
- 1 BvR 1704/16 -
Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig
Beschwerdeführer muss unmittelbare und gegenwärtige Verletzung seiner Grundrechten durch Gesetzt belegen können
Wer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erheben will, muss konkret darlegen, inwiefern das Gesetz bereits für den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig eine Verletzung in Grundrechten bewirkt. Das gilt auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren "Vorlage" für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm damit eine unmittelbar gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachungsgesetz) gerichtete, formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens bezieht ergänzend Arbeitslosengeld II. Die von ihm erhobene Verfassungsbeschwerde beruht im Wesentlichen auf einer im Internet verbreiteten "Vorlage" für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Rechtsvereinfachungsgesetz. Mit ihr wendet er sich gegen die gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung von Grundsicherung.... Lesen Sie mehr