alle Urteile, veröffentlicht am 06.10.2016
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 30.09.2016
- 4 K 157/15 -
Überschussabgaben auch noch nach Ende des Milchquotensystems rechtmäßig
Insgesamt mehr als 300 Millionen Euro von zuständigen Hauptzollämtern festgesetzt
Die Klage eines Milcherzeugers gegen die Festsetzung einer Überschussabgabe nach dem Milchquotenjahr wurde abgewiesen. Die Festsetzung der Milchabgabe ist rechtmäßig. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Im vorliegenden Fall wurde gegen den Milcherzeuger nach Ende des Milchquotenjahres 2014/2015 eine Überschussabgabe festgesetzt, da er mehr Milch ausgeliefert habe, als seine Milchquote erlaubt habe.Für das letzte Milchquotenjahr vor Auslaufen des Milchquotensystems der Europäischen Union (EU) haben die in Deutschland zuständigen Hauptzollämter noch Überschussabgaben - sog. Milch- oder Supergaben - von insgesamt mehr als 300 Millionen Euro festgesetzt. Allein beim Finanzgericht Hamburg sind bisher rund 200 Klagen eingegangen. Nach Meinung des Klägers ist der Abgabenbescheid insbesondere deswegen rechtswidrig, weil er erst nach... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.09.2016
- 4 RVs 107/16 -
Öffentlicher Verkehr auf einem Bordellparkplatz
OLG Hamm zur Frage, ob ein versteckter Bordellparkplatz als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen ist
Ein über eine schmale Zufahrt erreichbarer Parkplatz für ein versteckt liegendes und als solches nicht beworbenes Bordell muss kein öffentlicher Verkehrsraum sein. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil teilweise aufgehoben.
Im vorliegenden Streitfall fuhr der Angeklagte im Dezember 2015 mit seinem PKW Toyota auf einem zu einem Bordell gehörenden Parkplatz. Das als solches nicht beworbene Bordell befindet sich in einer versteckt liegenden Immobilie. Sein nicht mit Einlasshindernissen versehener Parkplatz ist nur über eine schmale Zufahrt zu erreichen. Zur Tatzeit war der Angeklagte alkoholbedingt fahruntüchtig... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.09.2016
- 6 U 23/15 -
Der doppelte Severin in Keitum auf Sylt: Namensverwirrung
Severin Kirche hat Unterlassungsanspruch gegen Severin*s Resort & Spa
Das Betreiben eines Hotel- und Appartementprojekts in Keitum auf Sylt unter dem Namen "Severin*s Resort & Spa" stellt gegenüber der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in Keitum, deren Kirche die "Severin-Kirche" ist, eine unbefugte Namensanmaßung dar und muss unterlassen werden. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall ist die Klägerin eine evangelisch-lutherische Kirchengemeinde in Keitum auf Sylt, deren Kirchengebäude die im 12. Jahrhundert erbaute St. Severin Kirche ist. Die Beklagten betreiben seit zwei Jahren in Keitum ein Hotel- und Appartementprojekt mit dem Namen "Severin*s Resort & Spa". Die Anlage wird über die Internetseite "severins-sylt.de" beworben. Die Klägerin... Lesen Sie mehr
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Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.10.2016
- 2 Bs 110/16 -
Folgeunterkunft: Einstweiliger Rechtsschutz abgelehnt
Keine Pflicht Bebauungsplan zu erlassen
Die Beschwerde von zwei Anwohnern gegen den Beschluss, mit welchem die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Errichtung und den Betrieb einer Folgeunterkunft am Mittleren Landweg im Bezirk Bergedorf abgelehnt wurde. wurde zurückgewiesen. Die Baugenehmigung kann vollzogen werden. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall ist auf dem Vorhabengrundstück im Bezirk Bergedorf die Errichtung einer Folgeunterkunft mit etwa 780 Wohnungen zur Aufnahme von bis zu 3.400 Flüchtlingen und Asylbegehrenden geplant. Es ist beabsichtigt, die Wohnungen später in Sozialwohnungen umzuwandeln und zu vermieten. Die Baugenehmigung vom 18. April 2016 umfasst die Errichtung einer Wohnanlage mit 19 in massiver... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2016
- III ZR 387/15 -
BGH: Kündigung der Mitgliedschaft bei Online-Partnervermittlung muss durch E-Mail möglich sein
Beschränkung auf Schriftformerfordernis benachteiligt Verbraucher unangemessen
Schließt eine Online-Partnervermittlung die Kündigung der Mitgliedschaft per E-Mail aus, obwohl die Vertragsbeziehung im Übrigen ausnahmslos digital ausgestaltet ist, so liegt eine unangemessene Benachteiligung der Mitglieder im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB vor. Die entsprechende Klausel im Vertrag ist daher unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Klausel einer Online-Partnervermittlung wurde die Kündigung der Mitgliedschaft per E-Mail ausdrücklich ausgeschlossen. Stattdessen schrieb die Klausel die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vor. Ein Verbraucherschutzverband sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Mitglieder und erhob daher Klage auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.05.2016
- 2 BvR 2349/15 -
BVerfG: Speicherung des DNA-Musters zur Identitätsfeststellung bedarf Wiederholungsgefahr für Straftaten von erheblicher Bedeutung
Unzulässige Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung bei fehlender begründeter Negativprognose
Soll die DNA eines Straftäters zur Identitätsfeststellung gemäß § 81 g der Strafprozessordnung (StPO) untersucht werden, so bedarf es einer Prognoseentscheidung dahingehend, dass die Gefahr der Begehung einer erneuten Straftat von erheblicher Bedeutung durch den Straftäter besteht. Wird diese Negativprognose nicht oder nur unzureichend begründet, so ist die Anordnung zur DNA-Identitätsfeststellung wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) verfassungswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2014 wurde ein nicht vorbestrafter Mann vom Amtsgericht Augsburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Da nach Überzeugung des Amtsgerichts das Tatgeschehen von einem hohen Maß anBrutalität und Gewaltbereitschaft gezeugt habe, ordnete es die molekulargenetische... Lesen Sie mehr
Landgericht Bonn, Urteil vom 19.06.2015
- 9 O 234/14 -
Narbe aufgrund fehlerhaft durchgeführter Wärmebehandlung durch Heilpraktiker begründet Schmerzensgeldanspruch
Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR wegen entstellender Narbe mit Größe von 2x3 cm über rechtem Sprunggelenk sowie verzögerter Wundheilung
Entsteht bei einem 56-jährigen Mann infolge einer fehlerhaft durchgeführten Wärmebehandlung durch einen Heilpraktiker über dem rechten Sprunggelenk eine Narbe mit einer Größe von 2x3 cm, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR, wenn es zudem zu einer verzögerten Wundheilung kam und die Narbenbildung auf eine Aufklärungspflichtverletzung sowie zwei groben Behandlungsfehlern beruht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 56 Jahre alter Mann unterzog sich im Juli 2013 in einer Naturheilpraxis für Traditionelle Chinesische Medizin einer Moxabustion (eine Art Wärmebehandlung). Hintergrund dessen war, dass der Mann unter Spannungsschmerzen an beiden Augen, geschwollenen Augenunterlidern und Heuschnupfen litt. Während der Behandlung kam es zu einer Komplikation,... Lesen Sie mehr