alle Urteile, veröffentlicht am 16.10.2017
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 19.09.2017
- 4 K 641/13.KS -
Kein Anspruch auf Löschung von personenbezogen gespeicherten Daten
Klage gegen Verfassungsschutz erfolglos
Die Klage auf Löschung von gespeicherten Daten gegen das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz war erfolglos. Die Klage war teilweise unzulässig und teilweise unbegründet. Dies hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.
Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin die Löschung personenbezogener Daten. Die Behandlung eines Löschungsbegehrens richte sich nach den einschlägigen Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG). Gem. § 19 Abs. 3 HDSG seien personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sobald feststehe, dass ihre Speicherung nicht mehr erforderlich sei, um die Zwecke zu erfüllen, für die sie erhoben worden seien oder für die sie nach § 13 Abs. 2 und 4 dieses Gesetzes weiterverarbeitet werden dürften. Nach § 19 Abs. 4 HDSG seien personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Verarbeitung unzulässig sei. Die (weitere) Verarbeitung personenbezogener... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2017
- 12 U 107/17 -
Kostenerstattung für künstliche Befruchtungen darf von privater Krankenversicherung nicht auf verheiratete Paare beschränken werden
Unterscheidung zwischen verheirateten und unverheirateten Versicherten mit Kinderwunsch erfolgt willkürlich und führt dadurch zur Unwirksamkeit der Vertragsbestimmung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass private Krankenversicherungen die Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken dürfen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist bei der Beklagten privat krankenversichert. Sie fordert die Erstattung von Maßnahmen zur In-vitro-Befruchtung. Die Klägerin kann zwar auf natürlichem Wege schwanger werden, sie leidet jedoch an einer chromosomalen Veränderung aufgrund derer die Wahrscheinlichkeit für eine intakte Schwangerschaft bzw. für ein gesundes Kind bei unter 50 Prozent liegt.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.07.2017
- VII R 29/16 -
Festsetzung der Milchabgabe auch nach dem 31. März 2015 rechtmäßig
Auch bereits außer Kraft getretene Rechtsvorschriften können dennoch auf zurückliegende Zeiträume anwendbar bleiben
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Milcherzeuger zur Zahlung der Milchabgabe für das letzte Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 verpflichtet bleiben.
Die marktordnungsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union (EU) erlaubten seit 1984 den Milcherzeugern nur Lieferungen im Rahmen einer für jeden Erzeuger festgelegten Menge (Referenzmenge) und sahen für darüber hinausgehende Milchlieferungen die Erhebung einer Abgabe vor. Diese Vorschriften wurden mit dem Ende des Milchwirtschaftsjahres 2014/2015 am 31. März 2015 aufgehoben.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bocholt, Beschluss vom 23.03.2017
- 3 Ds 540 Js 100/16 - 581/16 -
Kein strafbarer Besitz kinderpornografischer Bilder wegen Speicherung der Bilder im Cache
Strafbarkeit wegen jugendpornografischer Bilder bei Kenntnis des Alters oder Offensichtlichkeit der fehlenden Volljährigkeit
Sind kinderpornografische Bilder nur im Cache eines Computers gespeichert, so liegt darin regelmäßig kein nach § 184 b StGB strafbarer Besitz kinderpornografischer Schriften. Zudem kommt eine Strafbarkeit wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften gemäß § 184 c StGB nur in Betracht, wenn das jugendliche Alter der Person bekannt oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bocholt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Mann von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen im Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften zu sein. So sollen sich mehrere kinderpornografische Bilder im Cache des Computers befunden haben. Zudem habe der Mann zahlreiche Bilder etwa 16-jähriger Mädchen auf seinem Computer gespeichert. Die Staatsanwaltschaft erhob daher Anklage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24.01.2003
- 815 C 238/02 -
Mietminderung von ca. 24 % aufgrund nächtlicher Ruhestörung durch Marder
Erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch erhebliche Störung der Nachtruhe
Kommt es aufgrund eines Marders zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe durch Lärm, so kann dies eine Mietminderung von ca. 24 % rechtfertigen. Denn eine erhebliche nächtliche Ruhestörung beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Dachgeschosswohnung seine Miete für den November 2001 um 23,55 %. Hintergrund dessen war, dass in dieser Zeit ein Marder im Hohlraum zwischen Dachaußen und -innenhaut lebte und vor allem nachts erheblichen Lärm durch das Herumlaufen und Fauchen verursachte. Der Vermieter hielt das Minderungsrecht lediglich in Höhe von 15,7 % für... Lesen Sie mehr
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Landgericht Amberg, Urteil vom 11.08.2016
- 24 O 17/15 -
Schmerzensgeld von 45.000 Euro aufgrund langjährigen unfallbedingten stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen und dauerhafter Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit
Schmerzensgelderhöhung wegen vorzeitiger Versetzung in Ruhestand und grob fahrlässiger Unfallverursachung
Kommt es aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen sowie zu einer dauerhaften Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit kann dies zusammen mit einer unfallbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und einem grob fahrlässigen Verhalten des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Amberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 42-jähriger Justizvollzugsbeamte erlitt im Mai 2009 bei einem unverschuldeten schweren Verkehrsunfall Weichteilverletzungen an der linken Ferse, einen Bruch des Mittelfußknochens, einen Sprungbein- und Fersenbeinbruch und eine Schnittwunde an der linken Hand. Die Verletzungen führten in den Folgejahren zu erheblichen Einschränkungen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.08.2017
- 3 UF 92/17 -
Falsche Angaben im Unterhaltsverfahren können zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen
Inanspruchnahme des Ehegatten trotz falscher Angabe zum Einkommen wäre grob unbillig
Nach einer Trennung kann der bedürftige Ehegatte Unterhalt vom ehemaligen Partner verlangen, wenn dieser über mehr Einkommen als der andere verfügt. Kommt es zu Streit hierüber, entscheidet das Familiengericht. Das Gericht kann aber auch einem eigentlich Berechtigten Unterhalt versagen, wenn er im Prozess nicht die Wahrheit sagt und zum Beispiel eigenes Einkommen verschweigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Ehefrau hatte nach der Trennung einen Minijob angenommen. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Aurich verlangte sie Trennungsunterhalt von ihrem Mann, verschwieg aber, dass sie eigene, wenn auch geringe, Einkünfte hatte. Auf den Hinweis des Gerichts, dass nicht plausibel sei, wovon sie lebe, erklärte sie, Verwandte würden ihr Geld leihen,... Lesen Sie mehr