alle Urteile, veröffentlicht am 30.10.2017
Amtsgericht München, Urteil vom 13.07.2017
- 222 C 1303/17 -
Mit "Schadensaufnahme" überschriebenes Formular ist nicht als schriftlicher Gutachtensauftrag anzusehen
Aufgrund irreführender Überschrift muss nicht von Gutachtensauftrag ausgegangen werden
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass in der Unterzeichnung eines mit "Schadensaufnahme" überschriebenen Formulars in der Regel kein Gutachtensauftrag liegt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein Sachverständigenbüro aus München, das den Münchener Halter eines Pkw auf Zahlung der Kosten für ein Sachverständigengutachten verklagt. Die Ehefrau des Beklagten erschien am 18. März 2014 in einem Autohaus in München. Ihre Absicht war es, sich hinsichtlich einer etwaigen Reparatur des Pkw, der formal auf den Beklagten zugelassen war, zu erkundigen. Bei dem Schaden handelt es sich um einen Parkunfall. In dem Autohaus füllte die Frau ein Formblatt "Schadensaufnahme" aus. Am unteren Rand des Formulars war in ganz kleiner Schrift der Hinweis angebracht: "Die Unterschrift gilt als Auftragserteilung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2017
- XII ZR 1/17 -
Unwirksame Werbeverlängerung im Rahmen eines Humansponsorings
Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags bei fehlender Transparenz hinsichtlich Kündigungsmöglichkeiten unwirksam
Der Bundesgerichtshof hatte über die Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags zu entscheiden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens vermietet Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen. Die Fahrzeuge erwirbt sie, um sie an soziale Institutionen zu verleihen. Mit der Beklagten schloss sie am 22. März 2010 einen Vertrag über eine Werbefläche auf einem Sozialmobil, das einem Pflegestift als Institution überlassen wurde. Vereinbart war eine Basislaufzeit von fünf Jahren zu einem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.1977
- 2 WF 112/77 -
Unzumutbares Abwarten der Trennungszeit bei laufender Misshandlung der Ehefrau
Ehefrau kann sich vor Ablauf der Trennungszeit scheiden lassen
Wird eine Ehefrau laufend von ihrem Ehemann misshandelt, so ist ihr eine Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf der Trennungszeit unzumutbar, so dass sie sich bereits vorher gemäß § 1565 Abs. 2 BGB scheiden lassen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1977 zog eine Ehefrau aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Hintergrund dessen war, dass der Ehemann alkoholabhängig war und in betrunkenem Zustand sie misshandelte und beschimpfte. Dies geschah in der Regel auch vor den gemeinsamen fünf minderjährigen Kindern. Vier Monate nach dem Auszug begehrte sie die Scheidung von ihrem Ehemann.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.11.2016
- 4 U 507/16 -
Orientierungsgespräch sechs Monate vor Operation stellt kein ausreichendes Aufklärungsgespräch dar
Schmerzensgeld von 8.000 Euro aufgrund rechtswidriger und schmerzhafter Sprunggelenksversteifung
Findet sechs Monate vor einer Operation ein Orientierungsgespräch statt, stellt dies kein ausreichendes Aufklärungsgespräch dar, so dass die Operation rechtswidrig ist. Eine rechtswidrige und schmerzhafte Sprunggelenksversteifung kann ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2009 wurde bei einer unter einer schweren Arthrose leidenden 39-jährigen Frau eine operative Versteifung des rechten unteren Sprunggelenks vorgenommen. Da die Frau nach der Operation weiterhin unter starken Schmerzen litt und ihren Fuß nur eingeschränkt belasten konnte, klagte sie gegen die Betreiberin des Krankenhauses auf Zahlung... Lesen Sie mehr
Landgericht Rostock, Urteil vom 19.05.2017
- 1 S 198/16 -
Auf Mietmangel beruhende Betriebskosten sind nicht umlagefähig
Keine Kostentragungspflicht für hohen Wasserverbrauch aufgrund Mietmangels
Beruhen Betriebskosten auf einen Mietmangel oder auf einen Umstand, der zur Risikosphäre des Vermieters gehört, sind diese nicht auf den Wohnungsmieter umlagefähig. Liegt ein hoher Wasserverbrauch aufgrund eines Mietmangels vor, muss der Mieter die zu hohen Wasserkosten nicht tragen. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wies die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 einen rund vierfach höheren Wasserverbrauch auf, als die Abrechnungen für die Jahre 2012 und 2014. Die Mieter der Wohnung, ein älteres Ehepaar, führten dies auf einen Mangel der Toilettenspülung oder des Boilers zurück. Sie hatten diesbezüglich die Vermieterin im Oktober 2013 bereits informiert, die sogleich... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 08.12.2016
- 22 O 95/16 -
Versicherung muss bei berechtigten erheblichen Zweifeln an Richtigkeit eines behaupteten Autodiebstahls Schaden nicht regulieren
LG Coburg zur Beweislast beim Kfz-Diebstahl
Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Versicherungsnehmers abgewiesen, nachdem dieser den vollständigen Beweis für einen behaupteten Kfz-Diebstahl nicht führen konnte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte Leistungen aus einer Teilkaskoversicherung für den behaupteten Diebstahl seines Pkw, Mercedes, den er etwa zwei Jahre zuvor für knapp 7.000 Euro erworben hatte. Die beklagte Versicherung verweigerte eine Regulierung des Schadens unter Hinweis auf eine Reihe von Ungereimtheiten. Der Kläger hatte im Rahmen der Schadensanzeige bei... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 13.09.2017
- S 83 KA423/14 -
SG Berlin zur Rechtmäßigkeit von Kürzungen ärztlicher Honorare bei Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten
Erst ab Praxisumfang von 250 % über Durchschnitt der Fachgruppe liegt übergroßer und Honorarkürzungen rechtfertigender Praxisumfang vor
Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten (also eines bereits approbierten Arztes, der zur Erlangung der Facharzt-Anerkennung in einer Facharztpraxis ausgebildet wird) darf vom ausbildenden Arzt nicht zur Vergrößerung seiner Kassenpraxis oder zur Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs genutzt werden. Ein derartiger Missbrauch von Weiterbildungsassistenten als billige Arbeitskräfte berechtigt die Kassenärztliche Vereinigung zu Honorarkürzungen. Allerdings kann nicht automatisch von einem unzulässigen Praxisumfang ausgegangen werden, sobald die Zahl der behandelten Patienten das Doppelte des durchschnittlich Üblichen beträgt. Erst ab einem Praxisumfang von 250 % über dem Durchschnitt der Fachgruppe liegt ein übergroßer - und damit eine Honorarkürzung rechtfertigender - Praxisumfang vor. Selbst dann muss die Kassenärztliche Vereinigung zusätzlich noch beweisen, dass der überdurchschnittliche Praxisumfang auch tatsächlich auf dem missbräuchlichen Einsatz von Assistenten beruht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und seit 2007 Vertragsärztin in Berlin. Seit 2012 beschäftigte sie eine Weiterbildungsassistentin. Für das IV. Quartal 2012 und das I. Quartal 2013 kürzte die beklagte Kassenärztliche Vereinigung Berlin das Honorar der Klägerin aufgrund der Beschäftigung der Weiterbildungsassistentin um insgesamt rund... Lesen Sie mehr