alle Urteile, veröffentlicht am 27.11.2017
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 16.08.2017
- 5 C 516/17 -
Sichtschutzzaun ist nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst
Sichtschutzzaun ist keine Einfriedung gemäß Versicherungsbedingungen
Das Amtsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein auf einer Terrasse aufgestellter Sichtschutzzaun lediglich den Schutz der Privatsphäre sicherstelle, nicht aber die Einfriedung eines Grundstücks. Daher ist die Wohngebäudeversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen bei einem Sturm beschädigten Sichtschutz zu erstatten.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Mann aus der Nähe von Ansbach von seiner Wohngebäudeversicherung den Ersatz für einen beschädigten Sichtschutzzaun auf seiner Terrasse. Im Januar 2017 wurde der Sichtschutzzaun auf der Terrasse seines Anwesens durch einen Sturm beschädigt. Der Mann ließ den Sichtschutzzaun für 1.349,70 Euro reparieren und verlangt diese Kosten von seiner Wohngebäudeversicherung zurück. Von seinem Versicherungsvertrag waren neben dem Wohngebäude auch die Terrasse sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile erfasst. In den Vertragsbestimmungen hieß es u.a.:"weiteres Zubehör und Grundstücksbestandteile: Einfriedungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.11.2017
- 5 K 472/17.KO -
Polizeibeamtin in Spezialhubschrauberstaffel hat Anspruch auf Stellenzulage für fliegendes Personal
Anzahl der Flugstunden bei FLIR-Operatoren liegt pro Jahr höher als durchschnittliche Zahl der Flugstunden von Piloten und Flugtechnikern
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Beamtin als sogenannter FLIR-Operator (Forward Looking InfraRed) der Polizeihubschrauberstaffel Anspruch auf eine Stellenzulage für fliegendes Personal hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war als Angehörige der Polizeihubschrauberstaffel auf dem Dienstposten eines sogenannten FLIR-Operator (Forward Looking InfraRed) eingesetzt. Mit der Begründung, sie gehöre zum Kreis der sonstigen ständigen Luftfahrtbesatzungsangehörigen beantragte sie die Gewährung der Stellenzulage für fliegendes Personal in Höhe von ca. 300 Euro pro... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2010
- 111 C 33/10 -
Keine Eigentumsverletzung oder Persönlichkeitsverletzung durch Fotografieren einer Kuh und Veröffentlichung der Fotos
Eigentümerin der Kuh kann keinen Schadensersatz verlangen
Wird eine Kuh ohne Zustimmung der Eigentümerin fotografiert und werden die Fotos anschließend veröffentlicht, wird damit weder das Eigentum noch das Persönlichkeitsrecht der Eigentümerin verletzt. Ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 wurden die Fotos eines Rinderkalbs namens Anita für eine "Kuh-Charity-Party" in Köln verwendet. Die Fotos wurden von zwei Mitarbeiterinnen der Event-Veranstalterin anlässlich eines Besuchs des Bauernhofs angefertigt. Die Bäuerin und Eigentümerin des Kalbs war mit der Veröffentlichung der Fotos nicht einverstanden. Sie führte... Lesen Sie mehr
Werbung
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2017
- 10 Ga 89/17 -
Klage eines Piloten gegen insolvente Air Berlin erfolglos
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Beschäftigungsverfügung zurückgewiesen
Der Antrag auf Beschäftigung eines langjährig bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG tätigen Piloten wurde im Wege der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall ist der am Standort Düsseldorf stationierte Verfügungskläger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der verfügungsbeklagten Air Berlin von dieser zunächst widerruflich freigestellt worden.Die Verfügungsbeklagte hat den Flugbetrieb in Düsseldorf eingestellt, führt aber unter anderem vom Standort Köln aus noch sogenannte "wet... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2017
- 7 B 16.1319 -
"Ultimate Fighting Championship (UFC)": Ausstrahlungsverbot ist rechtswidrig
Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat keine gesetzliche Ermächtigung aus inhaltlichen Gründen vorzugehen
Das durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausgesprochene Programmänderungsverlangen im Hinblick auf Sendungen der international verbreiteten Kampfsportliga UFC ist rechtswidrig. Dies hat der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil im Ergebnis bestätigt.
Im hier zu entscheidenden Fall hatte die BLM im Jahr 2010 den beigeladenen Sender SPORT1 aufgefordert, einzelne lizenzierte Formate der UFC-Wettkämpfe aufgrund des hohen Gewaltpotentials aus dem Programm zu nehmen und durch andere Inhalte zu ersetzen. Während der Sender dies akzeptierte, ging die Klägerin, eine Tochtergesellschaft der in den USA ansässigen Gründerin und Betreiberin... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 30.09.2015
- 12 U 58/15 -
Auffahrunfall aufgrund riskanten Überholmanövers begründet Mitverschulden trotz zu geringem Sicherheitsabstand des Auffahrenden
Um Hälfte verringerter Sicherheitsabstand trotz Sichtbehinderung kann Mitverschulden von 40 % begründen
Kommt es aufgrund eines riskanten Überholmanövers zu einem Auffahrunfall, muss sich der Auffahrende ein Mitverschulden anlasten lassen, wenn er einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Dieses Mitverschulden kann 40 % betragen, wenn der Sicherheitsabstand um die Hälfte verkürzt war und die Sicht auf das vorausgehende Verkehrsgeschehen durch einen Lkw mit Anhänger behindert war. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2009 kam es auf einer Bundesstraße aufgrund eines riskanten Überholmanövers einer Pkw-Fahrerin zu einem Auffahrunfall. Die Pkw-Fahrerin versuchte ein vor ihr fahrendes Silofahrzeug zu überholen. Jedoch kam ihr ein Lkw mit Anhänger entgegen, so dass sie den Überholvorgang abbrechen musste. Der Lkw-Fahrer musste zur Vermeidung einer... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.01.2017
- 2-13 S 48/16 -
Wohnungseigentümer hat vor Eigentümerversammlung Anspruch auf Einsicht in Unterlagen der Verwaltung
Ausschluss des Einsichtsrechts bei Rechtsmissbrauch oder Schikane
Steht eine Eigentümerversammlung bevor, steht den Wohnungseigentümern ein Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der Verwaltung zu. Dieses Einsichtsrecht ist nur bei einem Rechtsmissbrauch oder bei Schikane ausgeschlossen. Ist das Einsichtsrecht nicht gewährt worden, ist der spätere Wohnungseigentümerbeschluss angreifbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Vorbereitung einer Eigentümerversammlung im Oktober 2014, in der es unter anderem um die Jahresabrechnung für 2013 gehen sollte, wollten die Eigentümer einer Wohnung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt. Nachdem auf der Versammlung ein Beschluss über die Jahresabrechnung 2013 getroffen wurde,... Lesen Sie mehr