alle Urteile, veröffentlicht am 22.03.2018
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2018
- VII ZB 21/17 -
Pfändung von Hartz IV-Nachzahlungen unzulässig
Bei Bemessung des pfandfreien Betrags sind für mehrere Monate erhaltene Nachzahlungen auf jeweiligen monatlichen Leistungszeitraum aufzuteilen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nachzahlung von Sozialleistungen bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen sind, für die sie gezahlt werden.
Der Gläubiger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts wurde unter anderem der Anspruch der Schuldnerin auf Auszahlung des Guthabens auf ihrem als Pfändungsschutzkonto geführten Konto gegenüber der Drittschuldnerin gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.Aufgrund des Bescheids erhielt die Schuldnerin auf diesem Konto eine Nachzahlung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Monate März bis November 2015 in Höhe von 5.584,16 Euro.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 14.03.2018
- B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R -
Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Nicht abhängige Beschäftigung liegt nur bei Mehrheitsgesellschaftern vor
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigter der GmbH anzusehen ist und daher der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, ist nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn er mehr als 50 % der Anteile am Stammkapital hält (Mehrheitsgesellschafter). Ist der Geschäftsführer kein Mehrheitsgesellschafter,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 24.01.2018
- 2 LB 237/17 und 2 LB 194/17 -
Nicht der Wehrpflicht unterliegende Syrer können keinen Flüchtlingsschutz beanspruchen
OVG Bremen verneint drohende Verfolgung aus politischen oder sonst flüchtlingsrechtlich relevanten Gründen bei Rückkehr nach Syrien
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass männliche syrische Staatsangehörige, die deutlich vor Beginn des wehrpflichtigen Alters oder nach Überschreiten der für Reservisten geltenden Altersgrenze Syrien verlassen haben, nicht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beanspruchen können.
Dem jetzt 17 Jahre alten Kläger des Verfahrens 2 LB 237/17 und dem jetzt 49 Jahre alten Kläger des Verfahrens 2 LB 194/17 war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge subsidiärer Schutz zuerkannt worden, da ihnen bei einer Rückkehr nach Syrien ernsthafter Schaden drohe. Die Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hatte das Bundesamt abgelehnt. Ihr Begehren auf Zuerkennung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.09.2016
- 2 StR 27/16 -
BGH: Mit Drohung oder Gewalt genötigte Herausgabe von Drogen stellt räuberische Erpressung dar
Rauschgift stellt strafrechtlich schutzwürdiges Vermögen dar
Wird jemand mittels Drohung oder Gewalt zur Herausgabe von Drogen genötigt, so stellt dies eine gemäß § 255 StGB strafbare räuberische Erpressung dar. Denn Rauschgift stellt strafrechtlich schutzwürdiges Vermögen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 kam eine Drogenlieferung aus ungeklärten Umständen nicht an ihrem Zielort im Saarland an. Der Lieferant beauftragte daraufhin eine andere Person damit, den Kurier unter Druck zu setzen. Entsprechend seines Auftrags bedrohte die Person den Kurier mit einer Schusswaffe und forderte die Rückgabe der Drogen oder einen Betrag... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2016
- I-10 W 235/16 -
Kein Anspruch des Sachverständigen auf Erstattung der Anschaffungskosten für DIN-Normen anlässlich einer Gutachtererstellung
DIN-Normen stellen nicht erstattungsfähige berufliche Grundausstattung dar
Die Kosten für die Anschaffung von DIN-Normen anlässlich der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann der Sachverständige nicht gemäß § 7 Abs. 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) erstattet verlangen. Denn DIN-Normen gehören zu der nicht erstattungsfähigen beruflichen Grundausstattung eines Sachverständigen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein Sachverständiger für die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines Gerichtsverfahrens DIN-Normen. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er ersetzt. Das Landgericht Düsseldorf lehnte dies aber ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Sachverständigen.Das Oberlandesgericht Düsseldorf... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2018
- VI R 41/16 -
Finanzamt kann Fehler bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten anstelle des vom Arbeitnehmer erklärten Arbeitslohns nicht nachträglich berichtigen
Fehlerhafte Erfassung von Arbeitslohn ist nicht auf mechanisches Versehen sondern auf Ermittlungsfehler des Finanzamts zurückzuführen
Gleicht das Finanzamt bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem Arbeitslohn in der Erklärung ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen zu niedrig erfasst, kann das Finanzamt den Fehler nicht im Nachhinein berichtigen. Dies hat der Bundesfinanzhof zur offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 der Abgabenordnung (AO) entschieden.
Die Klägerin war im Streitjahr (2011) zunächst bei der X GmbH und später bei der Y GmbH beschäftigt. Ihren aus diesen beiden Arbeitsverhältnissen bezogenen Arbeitslohn erklärte sie gegenüber dem Finanzamt zutreffend. Die Erklärung wurde in Papierform eingereicht. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid lediglich den Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis mit der Y GmbH.... Lesen Sie mehr