alle Urteile, veröffentlicht am 26.03.2018
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2018
- OVG 3 B 23.17, OVG 3 B 28.17 -
Keine Flüchtlingseigenschaft für syrische Männer allein wegen Wehrdienstentziehung
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist einzeln zu prüfen
Die Gewährung subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für wegen des Bürgerkriegs geflohene syrische Männer, die ihren Wehrdienst nicht geleistet haben oder denen die Heranziehung zum Reservedienst bevorsteht, ist nicht zu beanstanden. Eine darüber hinausgehende Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kommt aber nicht in Betracht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
In zwei vorliegenden Berufsverfahren musste das Gericht über eine Frage entscheiden, die in der bisherigen Rechtsprechung der einzelnen Bundesländer unterschiedlich beantworten wurden.Aus der Sicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die Gewährung subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht zu beanstanden. Eine darüber hinausgehende Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die u.a. eine drohende Verfolgung wegen einer politischen Überzeugung voraussetzt, kommt hier nicht in Betracht. Es ist unbestritten, dass syrischen Männern im wehrdienstfähigen Alter bei einer Rückkehr nach Syrien... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2018
- OVG 6 S 2.18 und OVG 6 S 6.18 -
Land Berlin ist zur Bereitstellung von Kita-Plätzen verpflichtet
Fachkräftemangel entbindet Bezirke nicht von gesetzlicher Pflicht zum Angebot frühkindlicher Betreuung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Berliner Bezirke Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg verpflichtet sind, Kindern einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen, auch wenn die Kapazitäten bereits erschöpft sind. Ein Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden die Bezirke nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern eine frühkindliche Betreuung und einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz anzubieten.
Um zugrunde liegenden Verfahren hatte zuvor das Verwaltungsgericht Berlin die Anträge der Kinder abgelehnt, weil in den betreffenden Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg die Kapazitäten erschöpft seien und weil in einem der beiden Fälle bereits ein Kita-Platz in angemessener Entfernung von der Wohnung nachgewiesen worden sei.Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 27.02.2018
- 1 K 10622/17.TR -
Atemalkoholwert von 2,62 Promille berechtigt bei nicht vorgelegtem medizinisch-psychologischen Gutachten zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Anordnung eines Gutachtens bei gerechtfertigter Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtlich nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit entschieden, dass ein festgestellter Atemalkoholwert von 2,62 Promille - selbst unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags von 15 % wegen möglicher Unschärfen der zur Atemalkoholbestimmung verwendeten Testgeräte - auf eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hinweist. Liegen zudem noch Anzeichen dafür vor, dass ein Fahrerlaubnisinhaber nicht zwischen Alkoholgenuss und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen vermag, rechtfertigt dies die Annahme von Alkoholmissbrauch und die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Legt der Fahrerlaubnisinhaber ein solches nicht vor, ist die Fahrerlaubnisbehörde zur Entziehung der Fahrerlaubnis berechtigt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Passanten den Kläger am 1. Mai 2016 auf einem Parkplatz reglos in seinem Auto sitzend und auf Ansprache nicht reagierend aufgefunden hatten, wurde bei ihm im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle ein Atemalkoholwert von 2,62 Promille festgestellt. Im Auto des Klägers befanden sich eine vollständig gelehrte sowie eine noch komplett... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.07.2016
- 210 C 88/16 -
Eigenbedarfskündigung zu Gunsten des Schwagers setzt besondere Nähebeziehung zwischen Vermieter und Schwager voraus
Bei mehreren vorhandenen Wohnungen muss Eigenbedarfskündigung sozialverträglich sein
Wird eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten des Schwagers ausgesprochen, so muss ein besonderes Näheverhältnis zwischen Vermieter und Schwager vorliegen. Zudem muss bei mehreren vorhandenen Wohnungen die Eigenbedarfskündigung sozialverträglich sein. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im Juli 2015 wegen Eigenbedarfs zu Gunsten des Schwagers des Vermieters gekündigt. Hintergrund dessen war, dass der Schwager mit seiner Mutter in dem Haus in einer 48 qm großen Wohnung wohnte. Der Schwager war geistig behindert und wurde von seiner Mutter ständig gepflegt. Die Wohnung des gekündigten Mieters sollte die Pflege... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.04.2016
- 318 S 50/15 -
Pflicht zum Verkauf der Eigentumswohnung aufgrund Messie-Syndroms des Wohnungseigentümers
Unmöglichkeit der Durchführung von notwendigen Arbeiten
Leidet ein Wohnungseigentümer am Messie-Syndrom und führt dies dazu, dass notwendige Arbeiten, wie der Austausch von Fenstern oder das Ablesen der Heizkörper, unmöglich werden, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft den zwangsweisen Verkauf der Eigentumswohnung verlangen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer sammelte über Jahre hinweg Gegenstände in seiner Wohnung an. Dies führte schließlich dazu, dass unter anderem der beschlossene Austausch der Fenster und Einbau von Kaltwasserzählern nicht möglich war. Auch die Ablesung der Heizkörper war wiederholt unmöglich, da die Wohnung zu vollgestellt war. Zudem entfernte der Wohnungseigentümer... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundessozialgericht, Urteil vom 22.03.2018
- B 5 RE 5/16 R -
Befreiung von Rentenversicherungspflicht gilt nicht nur bei approbationspflichtiger Beschäftigung als Apotheker
Andere, nicht berufsfremde Tätigkeit für Befreiung ebenfalls ausreichend
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Apotheker nicht nur dann von der Versicherungspflicht befreit ist, wenn er tatsächlich als approbierter Apotheker tätig ist; ausreichend ist auch eine andere, nicht berufsfremde Tätigkeit.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, approbierter Apotheker, ist seit den Jahr 2009 als Verantwortlicher für Medizinprodukte, Arzneibuchfragen und Fachinformationen in einem Unternehmen beschäftigt, das Konzepte für die Reinigungs- und Sterilisationsprozessüberwachung zur Aufbereitung von Medizinprodukten erarbeitet. Seinen im Jahr 2012 vorsorglich gestellten Antrag, ihn von... Lesen Sie mehr